Corona-Krise: Können Kunden ihr VAG-Abo pausieren?

23.4.2020, 15:28 Uhr

"Ein Jahres-Abo kann grundsätzlich vorzeitig gekündigt werden. Die Frist beträgt einen Monat jeweils zum Monatsende. Also im April gekündigt endet es mit Ende Mai", erklärt VAG-Pressesprecherin Elisabeth Seitzinger. Eine Ausnahme davon gelte im ersten Abo-Jahr. Da werde im Fall einer vorzeitigen Kündigung der Differenzbetrag zum normalem Monatsticket nachträglich erhoben.

"Diese grundsätzlichen Regelungen gelten auch jetzt unter den besonderen Bedingungen, die wir mit Ausgangsbeschränkungen, mit Homeoffice und Kurzarbeit haben. Hierzu gibt es klare Aussagen von allen relevanten Stellen", so Seitzinger.

Kein Spielraum bei Pausierungen

Die Möglichkeit, ein Abo aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ruhen zu lassen, gebe es dagegen nicht. "In der aktuellen Situation bestehen dafür auch keine wirtschaftlichen Handlungsspielräume. Auch wenn weniger Fahrgäste mit uns fahren, bieten wir mit Bussen und Bahnen ein gutes Angebot, damit unsere Kunden weiterhin mit dem ÖPNV gut ans Ziel kommen."

Seitzinger ergänzt: "Grundsätzlich sind wir froh über jeden Kunden, der auch in der aktuellen Situation dem ÖPNV treu bleibt. Wir haben während der Ausgangsbeschränkungen immer eine gute Leistung, nämlich 80 Prozent des Normalangebotes, gefahren und wir fahren derzeit unser Angebot schon wieder hoch."

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