Lockerungen in Kraft

Corona-Maßnahmen in Bayern: Das gilt für Volksfeste und Weihnachtsmärkte

9.10.2021, 17:32 Uhr
Als Ersatz für das echte Volksfest fand in Nürnberg bis 12. September das "NürnBärLand" statt. 

© Roland Fengler Als Ersatz für das echte Volksfest fand in Nürnberg bis 12. September das "NürnBärLand" statt. 

Die frühere Argumentation der Politik ließ bei den Schaustellern regelrecht den Kamm schwellen. Volksfeste seien keine Trinkgelage außer Rand und Band, sondern in der Mehrzahl familienorientiert, hieß es nachdrücklich beim Süddeutschen Schaustellerverband. Sie fanden jetzt Gehör.

Nach der langen Corona-Pause sind in Bayern nun unter anderem Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wie in Clubs oder Diskotheken wieder erlaubt. Auch Weihnachtsmärkte können wieder stattfinden. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt allerdings die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei nach ihrem jüngsten Kabinettsbeschluss mit. Gleichzeitig dringt die Staatsregierung jedoch auf "konsequente Kontrollen". Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.

Gaststättenverband ist erleichtert

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) begrüßt das Lockdownende für alle Bereiche des Gastgewerbes. "Unser Herz schlägt wieder vollständig. Eineinhalb Jahre war es still in Bayerns Clubs und Discotheken, eineinhalb Jahre haben wir für deren Erhalt und deren Öffnung gekämpft", so Präsidentin Angela Inselkammer.

"In diesen Betrieben wird das Leben in einem gesicherten Umfeld gefeiert, vielleicht auch mal über die Stränge geschlagen, Grenzen ausgetestet, der Alltag vergessen, die Liebe gefunden – das Leben mit all seinen Facetten gelebt und erlebt. Von daher ist der heutige Tag ein ganz besonderer Tag für unsere Branche."

"Musikveranstaltende Betriebe waren die ersten, die schließen mussten, und sind die letzten, die wieder Gäste empfangen dürfen", ergänzt Dehoga-Landegeschäftsführer Thomas Geppert, "zumeist gab es keine Möglichkeit, den Betrieb umzustellen und anderweitig einen Umsatz zu erzielen. Umso wichtiger ist es, dass jetzt, wo es wieder losgeht, ein nahezu normaler Clubbetrieb möglich ist." So gebe es beispielsweise keine Maskenpflicht, keine Belegungsobergrenzen und keine Abstände beim Tanzen. Vor diesem Hintergrund erkläre sich, so Geppert, dass dafür der Zugang sehr streng geregelt werden musste. Derzeit gibt es im Freistaat über 300 Discotheken und Tanzlokale, 480 Bars und 100 Vergnügungslokale.

Der Artikel wurde erstmals am 30. September veröffentlicht.

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