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Corona-Regeln in Bayern: Was gilt aktuell für Grundschüler?

14.5.2021, 10:40 Uhr
Seit dem 10. Mai dürfen nicht nur die 4. Klassen in die Schule kommen.

© Patrick Pleul, dpa Seit dem 10. Mai dürfen nicht nur die 4. Klassen in die Schule kommen.

Vorher galt: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 dürfen nur Viertklässler in die Grundschule. Seit dem 10. Mai ist das anders: Dann können auch die 1. bis 3. Klassen am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass der Inzidenzwert in der Stadt oder dem Landkreis stabil unter 165 liegt. Genauer gesagt: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegt, dürfen zwei Tage später nur noch Viertklässler in den Grundschulunterricht. Lockerungen gibt es erst wieder, wenn der Wert an fünf Tagen in Folge maximal bei 165 liegt. Dann gelten sie ab dem übernächsten Tag.

Präsenzunterricht für die gesamte Klasse ist möglich, wenn im Raum die Abstandsregeln eingehalten werden können. Sonst gibt es Wechselunterricht.


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Nach den Pfingstferien sollen auch die Schüler an weiterführenden Schulen bei Werten unter 165 in den Unterricht dürfen.

Wo darf aktuell Präsenzunterricht stattfinden?

In dieser interaktiven Karte sehen Sie, wo in Bayern aktuell der Inzidenzwert stabil unter 165 liegt. Ein Klick in die Karte zeigt, wie sich die Werte in den letzten Tagen entwickelt haben und ob Verschärfungen oder Lockerungen bereits feststehen. Ist das der Fall, gibt die Karte an, wann die Änderung erfolgt.

Die Daten werden automatisch vom Robert-Koch-Institut eingeholt und verarbeitet.

Keine Notbremse - Inzidenz unter 100: Es darf Präsenz- bzw. Wechselunterricht für alle Schüler stattfinden. Liegt der Wert stabil unter 50, muss an der Grundschule auch kein Mindestabstand eingehalten werden.

Stufe 1 - Inzidenz über 100: An den weiterführenden Schulen wechseln die allermeisten Schüler in den Distanzunterricht - außer Abschlussklassen und elfte Klassen. Für die Grundschüler bleibt weiter Präsenz- bzw. Wechselunterricht erlaubt. Ab dem 7. Juni dürfen auch die anderen Schüler weiterhin die Schule besuchen.

Stufe 2 - Inzidenz über 150: Hat für Schüler keine Bedeutung, nur für den Handel.

Stufe 3 - Inzidenz über 165: Auch Grundschüler - bis auf die 4. Klasse - müssen zuhause bleiben. Ab dem 7. Juni ist das auch der Grenzwert für die anderen Schüler, die jetzt bereits bei einer Inzidenz über 100 Distanzunterricht erhalten.

Inzidenzunabhängig dürfen Abschlussklassen, die 11. und die 4. Klasse Unterricht in Präsenz erhalten.

Mit der aktuellen Regelung wirken sich Veränderungen in der Inzidenz immer erst mit einigen Tagen Verspätung aus. Somit gewinnen Eltern eine gewisse Planungszeit. Diese ist allerdings kleiner als früher. Denn bis vor Kurzen wurde wochenweise anhand des Freitagswerts entschieden, ob ein Präsenz- bzw. Wechselunterricht stattfinden kann oder nicht. Mittlerweile kann es passieren, dass in der ersten Wochenhälfte noch Distanzunterricht läuft, die Kinder in der zweiten Wochenhälfte aber in die Schule dürfen.

Was ist mit Corona-Tests?

Am Präsenz- bzw. Wechselunterricht dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 24 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigentest verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.


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