Coronavirus am Arbeitsplatz: Das müssen Beschäftigte jetzt wissen

28.2.2020, 12:57 Uhr
Gerade in Büros - Räume mit vielen Menschen - fürchten Arbeitnehmer eine erhöhte Ansteckungsgefahr.

© Patrick Pleul/dpa Gerade in Büros - Räume mit vielen Menschen - fürchten Arbeitnehmer eine erhöhte Ansteckungsgefahr.

Das Coronavirus hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, sondern auch immer mehr auf die Wirtschaft. Das zeigen die jüngsten Ereignisse in Italien: Dort stehen ganze Fabriken still, Mitarbeiter bleiben zuhause. In Deutschland zeigt sich bei den Bürgern Unsicherheit, auch, wenn die Gefahr des Virus hier nach wie vor als gering bis mäßig eingestuft wird.

Gerade Arbeitnehmer stellen sich die Frage: Was passiert, wenn ich mich mit dem Coronavirus infiziere, oder wenn der Erreger bei einem meiner Kollegen festgestellt wird? Bin ich im Falle einer Quarantäne krank geschrieben und bekomme ich weiterhin mein Geld? Das sind die wichtigsten Informationen rund um das Thema Coronavirus am Arbeitsplatz.

Präventiv zuhause bleiben

Wer plant, zur Sicherheit von der Arbeit daheim zu bleiben, um einer Infektion aus dem Weg zu gehen, der wird enttäuscht. "Eine reine Befürchtung vor Ansteckung reicht nicht aus", erklärt Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim "Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)" gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Sich mit einem Virus zu infizieren würde als "allgemeines Lebensrisiko" betrachtet werden. Ob die Mitarbeiter ins Home Office geschickt werden, kann der Betrieb selbst entscheiden.

Coronavirus: Betreuung von Kindern

Die Vorsichtsmaßnahmen gegen das neue Coronavirus haben auch Konsequenzen für öffentliche Einrichtungen: In Teilen von Nordrhein-Westfalen beispielsweise blieben Kindergärten und Schulen geschlossen. "Wenn das passiert, können Arbeitnehmer notfalls für die Kinderbetreuung daheim bleiben", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.


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Ob die Eltern in dieser Zeit auch weiter ihr Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung der Kinder möglich war.

Wie kann man sich schützen?

"Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Verletzungs- und Erkrankungsrisiken im Betrieb so gering wie möglich sind", sagt Till Bender. Wie das umgesetzt wird, ist abhängig vom Unternehmen. Für die Hygienemaßnahmen ist jeder Betrieb selbst zuständig. Diese reichen von regelmäßigem Desinfizieren bis zum Tragen eines Mundschutzes.

Sollte es tatsächlich zu einer Infektion kommen, ist der Arbeitgeber laut gesetzlich vorgeschriebener Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, den betroffenen Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Da dies als Krankmeldung gilt, erhält der Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn. Eine Attestpflicht tritt ab dem dritten Krankheitstag in Kraft.


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Hat ein Arzt einem Patienten einen Corona-Test verordnet, übernimmt übrigens die Krankenkasse die Kosten dafür. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Meldepflicht einer Infektion

"Der Arbeitgeber hat kein Recht darauf zu erfahren, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist", erklärt Bender dem RND. Da die Krankheit jedoch meldepflichtig ist, dürfte es schwer werden, sie vor den Kollegen geheim zu halten. Sobald das zuständige Gesundheitsamt von der Infektion erfährt, werden die notwendigen Schritte eingeleitet.

Bezahlung wird fortgesetzt

Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass der komplette Betrieb eingestellt werden muss, hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber dem RND: "Die ausgefallenen Arbeitszeiten müssen grundsätzlich nicht nachgearbeitet werden."

Im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt demnach, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen.

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