Diese Vergehen beim Fahrradfahren können richtig teuer werden

21.4.2019, 18:45 Uhr
Grundsätzlich hat man nichts zu befürchten, wenn man neben anderen Radfahrern fährt. Wer diese aber behindert oder gefährdet, kann mit einem Bußgeld von 20 bis 30 Euro bestraft werden.
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Nebeneinander fahren

Grundsätzlich hat man nichts zu befürchten, wenn man neben anderen Radfahrern fährt. Wer diese aber behindert oder gefährdet, kann mit einem Bußgeld von 20 bis 30 Euro bestraft werden. © ADFC

Betrunkene Radfahrer begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Ab 1,6 Promille sind sie absolut fahruntüchtig. Treten Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder ein Unfall ein, dann gilt dies auch für geringere Alkoholisierung. Radler können dann ihren Führerschein verlieren oder ein Verbot auferlegt bekommen.
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Betrunken mit dem Rad unterwegs

Betrunkene Radfahrer begehen keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Ab 1,6 Promille sind sie absolut fahruntüchtig. Treten Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler oder ein Unfall ein, dann gilt dies auch für geringere Alkoholisierung. Radler können dann ihren Führerschein verlieren oder ein Verbot auferlegt bekommen. © dpa

Fährt man in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mehr als Schrittgeschwindigkeit, dann droht ein Bußgeld von 15 Euro - allerdings nur, wenn auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger dort sind, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt.
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Schnelles Fahren in der Fußgängerzone

Fährt man in einer freigegebenen Fußgängerzone oder auf einem Gehweg mehr als Schrittgeschwindigkeit, dann droht ein Bußgeld von 15 Euro - allerdings nur, wenn auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger dort sind, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt. © Emily Wabitsch/dpa

Sollten Klingel oder Bremse nicht vorhanden oder einsatzbereit sein, kostet dieses Vergehen laut Bußgeldkatalog 15 Euro.
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Keine Bremsen oder Klingel

Sollten Klingel oder Bremse nicht vorhanden oder einsatzbereit sein, kostet dieses Vergehen laut Bußgeldkatalog 15 Euro. © Friso Gentsch/dpa

Ist eine Strecke für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrt und man befährt sie trotzdem, kostet das 15 bis 30 Euro - je nachdem, ob jemand gefährdet wurde.
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Gesperrten Bereich befahren

Ist eine Strecke für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrt und man befährt sie trotzdem, kostet das 15 bis 30 Euro - je nachdem, ob jemand gefährdet wurde. © Jo Seuß

Wer ein oder mehrere Kinder, die über sieben Jahre alt sind, in einem Anhänger oder auf dem Fahrrad selbst mitführt, muss fünf Euro bezahlen.
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Befördern von Kindern in einem Anhänger

Wer ein oder mehrere Kinder, die über sieben Jahre alt sind, in einem Anhänger oder auf dem Fahrrad selbst mitführt, muss fünf Euro bezahlen. © christianiabikes

Wer einen vorhandenen und beschilderten Radweg neben dem Fußgängerweg nicht verwendet, dem drohen 20 bis 35 Euro Bußgeld.
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Nichtbenutzung des Radwegs

Wer einen vorhandenen und beschilderten Radweg neben dem Fußgängerweg nicht verwendet, dem drohen 20 bis 35 Euro Bußgeld. © Jan Woitas/dpa

Das Befahren einer Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung kostet 20 bis 35 Euro.
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Falsche Richtung in einer Einbahnstraße

Das Befahren einer Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung kostet 20 bis 35 Euro. © dpa

Wer bei unzureichenden Lichtverhältnissen ohne Lampe - dazu zählt auch das Rücklicht - fährt oder diese nicht eingeschaltet hat, muss 20 bis 35 Euro löhnen.
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Licht und Rückstrahler nicht eingeschalter oder vorhanden

Wer bei unzureichenden Lichtverhältnissen ohne Lampe - dazu zählt auch das Rücklicht - fährt oder diese nicht eingeschaltet hat, muss 20 bis 35 Euro löhnen. © Ingo Wagner/dpa

Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad ist eigentlich verboten. Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, kann mit 55 Euro Strafe belegt werden.
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Handy während der Fahrt benutzen

Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad ist eigentlich verboten. Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, kann mit 55 Euro Strafe belegt werden. © Patrick Pleul/dpa

Überquert ein Fahrradfahrer eine rote Ampel, werden 60 bis 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, erhöht sich das Bußgeld sogar auf satte 180 Euro.
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Rote Ampel missachtet

Überquert ein Fahrradfahrer eine rote Ampel, werden 60 bis 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, erhöht sich das Bußgeld sogar auf satte 180 Euro. © Jan Woitas/dpa

Wer auf dem Fahrrad ein Gerät zum Musikhören verwendet und damit den Straßenverkehr nicht mehr hören kann, zahlt 15 Euro.
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Gehör auf dem Fahrrad beeinträchtigt

Wer auf dem Fahrrad ein Gerät zum Musikhören verwendet und damit den Straßenverkehr nicht mehr hören kann, zahlt 15 Euro. © Andrea Warnecke/dpa

Möchte einen die Polizei anhalten und man fährt einfach weiter, kostet das 25 Euro - sobald einen die Beamten eingeholt haben.
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Haltegebot der Polizei missachtet

Möchte einen die Polizei anhalten und man fährt einfach weiter, kostet das 25 Euro - sobald einen die Beamten eingeholt haben. © Arne Dedert/dpa

Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das zum Teil beschädigt und dadurch nicht vollständig verkehrssicher ist, muss mindestens 80 Euro bezahlen und erhält dazu noch einen Punkt in Flensburg.
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Fahrrad durch Beschädigung nicht verkehrssicher

Wer mit einem Fahrrad unterwegs ist, das zum Teil beschädigt und dadurch nicht vollständig verkehrssicher ist, muss mindestens 80 Euro bezahlen und erhält dazu noch einen Punkt in Flensburg. © Maurizio Gambarini/dpa

Die Hände während der Fahrt von sich strecken mag für so manchen Fahrradfahrer befreiend wirken. Auf diese Art und Weise ist man aber auch schnell fünf Euro los.
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Freihändiges Fahren

Die Hände während der Fahrt von sich strecken mag für so manchen Fahrradfahrer befreiend wirken. Auf diese Art und Weise ist man aber auch schnell fünf Euro los. © Sportfoto Zink / WoZi

40 Euro werden fällig, sobald man Fußgängern am Zebrastreifen nicht das Überqueren der Straße ermöglicht.
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Zebrastreifen missachtet

40 Euro werden fällig, sobald man Fußgängern am Zebrastreifen nicht das Überqueren der Straße ermöglicht. © Kai Remmers/dpa

Jetzt wird's richtig happig: Überquert man als Fahrradfahrer die bereits geschlossene (Halb-)Schranke, werden mindestens 350 Euro fällig. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg oben drauf.
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Geschlossenen Bahnübergang befahren

Jetzt wird's richtig happig: Überquert man als Fahrradfahrer die bereits geschlossene (Halb-)Schranke, werden mindestens 350 Euro fällig. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg oben drauf. © Felix Kästle/dpa

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