Es hagelt Kritik

Verkaufsoffene Sonntage in Bayern: Das plant die CSU

4.8.2021, 17:08 Uhr
Verkaufsoffene Sonntage in Bayern: Das plant die CSU

© Hans-Joachim Winckler

Die CSU hat in ihrem Wahlprogramm „Gut für Bayern. Gut für Deutschland“ angekündigt, künftig vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu erlauben - auch ohne den bisher nötigen konkreten Anlass wie ein Volksfest oder eine Messe. Gewerkschaften und Kirchen kritisierten das als politische Kehrtwende und als Angriff auf den Sonntagsschutz.

Kritik kam etwa vom DGB Bayern. Damit bekenne sich die CSU offen zum Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Sonntagsruhe klar geregelt ist, sagte die kommissarische Vorsitzende, Verena Di Pasquale. Die Forderung aus dem CSU-Programm sei umso erstaunlicher, weil die Staatsregierung in zahlreichen Gesprächen das genaue Gegenteil versichert habe, so Di Pasquale. Eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes führe für die Beschäftigten im Handel zu weiteren Entgrenzungen bei der Arbeitszeit. „Das werden wir nicht akzeptieren.“

Der DGB Bayern fordere die Staatsregierung auf, zu ihrem Wort zu stehen und Beschäftigten das Recht auf den freien Sonntag zu garantieren.

Die bayerische Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) äußerte sich zurückhaltend zu dem Vorschlag aus dem neuen CSU-Wahlprogramm. Der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CSU (EAK), Bundestagsabgeordneter Christian Schmidt, ist skeptisch, ob sich eine solche Forderung rechtlich umsetzen ließe.


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Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda) hatte der CSU am Montag eine rechtswidrige Aufweichung des Sonntagsschutzes vorgeworfen. Der Anlassbezug sei durch diverse Gerichtsurteile immer gestärkt worden, sagte der wissenschaftliche Referent vom kda München, Philip Büttner. Die CSU rüttle mit dieser Forderung, für die es eine Änderung des Grundgesetzes brauche, massiv am Sonntagsschutz, betonte kda-Leiter Johannes Rehm.

Ein Sprecher der CSU sagte dem epd, die Entkoppelung von vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr von Märkten, Messen und Veranstaltungen sei lediglich „eine kleine Anpassung der bisherigen Regelung“. Es gehe dabei um Zukunftsperspektiven und Arbeitsplätze in Branchen, die besonders unter der Corona-Pandemie gelitten haben.

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