Dolch in der Bauchtasche: Polizei stoppt 15-Jährigen

19.10.2019, 14:56 Uhr

Gegen 20 Uhr führten die Polizisten eine Personenkontrolle bei dem 15-jährigen Schüler durch. Dabei fanden sie in dessen Bauchtasche einen Dolch vor. Da dieser zu den Hieb- und Stoßwaffen zählt, unterliegt er dem Waffengesetz. Der Besitz ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Mitführen außerhalb des "persönlich, befriedeten Besitztums" - damit sind beispielsweise die eigene Wohnung, das eigene Grundstück oder persönliche Gewerberäume gemeint - ist jedoch verboten. Die Beamten ermitteln nun wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Dolch wurde sichergestellt.


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