Einheimische besonders berücksichtigen

17.1.2020, 21:30 Uhr
Eines der exponiertesten Bauprojekte der letzten Jahre in Neustadt ist der „Krone“-Sanierungskomplex mit attraktivem Neubau.

© Harald Munzinger Eines der exponiertesten Bauprojekte der letzten Jahre in Neustadt ist der „Krone“-Sanierungskomplex mit attraktivem Neubau.

Gegenüber 2018 mit 134 Anträgen bedeuteten die 123 im letzten Jahr eine leichte Abnahme um rund acht Prozent. Deutlich höher fällt sie nach Auskunft in der Stadtratssitzung im Vergleich zu 2017 aus, als 143 Anträge gestellt worden waren. 2016 waren es 133, in den Jahren bis 2015 durchschnittlich 100 bis 120 Eingänge pro Jahr, so Schorr.

Neben zahlreichen gewerblichen Bauvorhaben war nach seinen Ausführungen im letzten Jahr zu insgesamt 23 Wohneinheiten die Baugenehmigung beziehungsweise das städtische Einvernehmen erteilt worden. Bei der Vergabe der Baugrundstücke im Neubaugebiet „Buchberg IV“, für das derzeit die Erschließung vorbereitet wird, will die CSU-Stadtratsfraktion „in einem angemessenen Maß Neustädter Bürger berücksichtigt“ wissen. Das Gremium stimmte zu.

Nun sollen von der Verwaltung nach einem sogenannten „Einheimischenmodell“, auf das Fraktionsvorsitzender Christian Köstner und Stadtrat Richard Dollinger im Antrag auf Beispiele anderer Städte, wie etwa in Herzogenaurach verwiesen, Vergaberichtlinien erarbeitet werden. Bürgermeister Klaus Meier beanspruchte dafür Zeit, um dies „rechtlich wasserdicht“ abzufassen.

Im Februar soll dem Stadtrat der auslegungsreife Bebauungsplan für das neue Feuerwehrrätehaus zwischen Bahnhof- und Umgehungsstraße zur Billigung vorgelegt werden, kündigte es Bauamtsleiter Gerald Schorr vor. Den Weg dazu ebnete nicht nur eine Alternative zu einer von der Naturschutzbehörde abgelehnten Ausgleichsfläche am Flurweg südlich der B8 von Neustadt nach Diebach.

Straßen und Wege auf Bahngrund gebaut

Auch mit der „Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken für den gesamten Trassenanteil“ durch das Eisenbahnbundesamtes wurde eine bislang nicht bekannte Hürde genommen. Denn nach Schorrs Auskunft war diese Freistellung der seit Jahrzehnten stillgelegten Bahntrasse nie beantragt, somit die Trasse „nie entwidmet“ worden. Da die noch immer existierende „eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung“ ein Vollzugshindernis für den Bebauungsplan gewesen wäre, sei ein entsprechender Antrag gestellt und dieser auch mit der Freistellung bewilligt worden.

Unbemerkt geblieben war seitens der Bahn, dass die Stadt nach der Stilllegung der Eisenbahnnebenstrecke ins Aischtal auf seinerzeit „noch zu Bahnbetriebszwecken zweckbestimmten Flächen Straßen und Wege gebaut hatte“, so Schott im Sachstandbericht zum Bebauungsplan Feuerwehrhaus mit Änderung des Flächennutzungsplanes.

Keine Einwände hatte die Stadt gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Marktgemeinde Ipsheim für ein Wohngebiet am östlichen Ortsrand mit zwei- und dreigeschossigen Wohngebäuden sowie einer Tagespflegeeinrichtung. Die Stadt sieht ihre Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt.

Keine Kommentare