AfD tritt in Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt an

24.1.2020, 15:02 Uhr
AfD tritt in Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt an

© Archivfoto: Klaus-Dieter Schreiter

Nach der Bekanntgabe der eingereichten Wahlvorschläge für den 15. März folgt nun die Überprüfung durch den Wahlausschuss. Ein Vorschlag für einen AfD-Oberbürgermeister-Kandidaten wurde aber ebenso wenig eingereicht wie der für einen Anwärter auf den Posten des Landrats.


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Bis Donnerstag 18 Uhr konnten die Wahlvorschläge bei den zuständigen Wahlleitern abgegeben werden. Das Wahlamt prüft die Vorschläge nun auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit, eventuelle Mängel können dann gegebenenfalls noch bis zum 3. Februar beseitigt werden. Wahlvorschläge von neuen Parteien oder Wählergruppen sind noch auf Unterschriften von Unterstützern angewiesen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt betrifft dies die Liste der Jungen Union.

In Erlangen möchten die Klimaliste Erlangen, Volt Deutschland, Wir für Erlangen sowie "Die Partei" antreten. Damit diese zur Wahl zugelassen werden, sind Unterschriften von insgesamt jeweils 385 Wahlberechtigten notwendig. Dafür können sich die Bürger in Unterstützungslisten eintragen, die noch bis zum 3. Februar 12 Uhr im Rathaus zu den üblichen Dienstzeiten ausliegen. Wie viele Bürger sich bereits eingetragen haben und auf welche Listen sie unterschrieben haben, wird nicht bekannt gegeben: "Über die Zahl der Unterschriften können wir keine Auskünfte geben," erklärt Stadt-Pressesprecher Christofer Zwanzig.

Die Entscheidung über die Gültigkeit der Vorschläge muss nun der Wahlausschuss treffen, wenn überprüft wird, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt wurden. Spätestens am 18. Februar gibt der Wahlleiter die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. "Diese kommen dann auf die Stimmzettel", stellt Erlangens Wahlleiter Thomas Ternes klar.

An zu wenig Unterschriften wird eine Teilnahme der AfD an der Kommunalwahl nicht scheitern können. Denn Parteien benötigen dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn "sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf Prozent der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Zweit-Stimmen erhalten haben".

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