After-Berg: Opfer ist nach Faustschlag auf einem Auge fast blind

29.11.2018, 16:00 Uhr
After-Berg: Opfer ist nach Faustschlag auf einem Auge fast blind

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Gegen fünf Uhr in der Früh war das spätere Opfer Hannes F. (Name geändert) mit Freunden vor einer Discothek in der Nürnberger Straße. Dort rauchte der Angeklagte mit Freunden gerade. Hannes F. wollte von dem Unbekannten eine Zigarette schnorren.

"Ich wollte meine Ruhe"

Die Raucher konnten ihm keine geben, weil sie keine weiteren hatten. Hannes F. blieb hartnäckig und ließ sich, betrunken wie er war, auch durch ein "Verpiss dich" nicht entmutigen. Er beleidigte den einen Raucher, den Angeklagten, und auch der gab verbal Kontra.

Die Umstehenden versuchten die Kontrahenten zu trennen und zurückzuhalten. Doch sie ließen von ihren Schlagabtausch mit Worten nicht ab. "Es hat sich aufgeschaukelt", sagten beide in der Gerichtsverhandlung. "Mir ist dann der Kragen geplatzt, ich wollte meine Ruhe und schlug mit der Faust zu", bekannte der Angeklagte, der selber auch etliche Schnäpse getrunken hatte.

Splitter im Auge

Der Haken mit der linken Faust war so heftig, dass die Brille des Opfers zerbrach. Er blutete. Der Angeklagte erschrak, hatte aber dennoch Angst, dass der andere weitermacht, und verdünnisierte sich. Die Umstehenden riefen einen Krankenwagen, der den Verletzten in die Augenklinik brachte.

Dort verarztete man zuerst die blutende Wunde, ehe man erkannte, dass Splitter vom Brillenglas ins linke Auge gedrungen waren. Eine aufwendige Operation war notwendig. "Dein Auge ist Matsch", beschrieb einer der Mediziner den Zustand, wie sich das Opfer erinnert.

Die Folgen sind verheerend: ein Bruch der Augenhöhle und die mehrfach perforierte Hornhaut, die mit zwölf Nähten geschlossen werden musste. Das Sehvermögen ist bis heute extrem eingeschränkt. Hell-dunkel kann das Opfer noch unterscheiden und Umrisse. "Ich sehe mit dem linken Auge alles verschwommen wie durch Milchglas", sagte der Geschädigte. Gleichzeitig ist er sehr licht- und blendempfindlich, darf aber trotz der Einschränkungen noch Auto fahren. Ob sich das Sehvermögen des linken Auges noch bessert, ist ungewiss.

Der Auszubildende leidet sehr unter der Verletzung und ist deshalb in psychologischer Behandlung. "Ich muss jeden Tag damit aufwachen und bin doch noch nicht alt", beschrieb er vor Gericht seine innere Verfassung.

"Hier haben wir es mit der schlimmsten Folge eines Faustschlags zu tun", sagte Pelzl in der Urteilsbegründung. Die Feststellungen über das Sehvermögen waren für das Gericht entscheidend, ob es von einer schweren Körperverletzung auszugehen hatte.

Im Strafgesetzbuch ist unter diesem Begriff eine Reihe von Folgen von Körperverletzungen aufgeführt, die im Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren nach sich zieht und deshalb als Verbrechen gewertet wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass dies bei Augenverletzungen gilt, wenn dadurch die Sehfähigkeit eines Auges irreversibel verloren gegangen ist. Das Gericht verneinte dies hier.

Jahrelange Folgen

Schon oft, so Pelzl weiter, sei ihm von Prozessbeteiligten nicht geglaubt worden, was durch einen Faustschlag alles passieren könne. "Das hier ist die tragische Ausprägung unserer Warnung". Der Täter habe zwar die Folgen in Kauf genommen, aber die Verletzungen so nicht gewollt.

Auch wenn er entgegen dem Antrag der Sitzungsstaatsanwältin keinen Warnschuss in Form eines Dauerarrest erhalte und die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt sei, werde er noch viele Jahre an dem Geschehen tragen, zumindest an dessen finanziellen Folgen. Denn nicht nur die Krankenkasse werde von ihm Ersatz verlangen.

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