Ärger in Erlangen: Parkgebühr bezahlt - und dennoch abkassiert

12.10.2020, 15:00 Uhr
Ärger in Erlangen: Parkgebühr bezahlt - und dennoch abkassiert

© Marcel Staudt

Andreas Schulte ärgert sich, weil es ihm schon zwei Mal passiert ist. Der 59-jährige Buckenhofer hat auf dem Parkplatz an den ehemaligen Gossengelände geparkt, den Aufenthalt bezahlt und die Quittung aufgehoben.

Trotzdem erhielt er eine Zahlungsaufforderung des Betreibers ParkRaum-Management GmbH, kurz PRM. 1,50 Euro hätte sein Aufenthalt auf dem Parkplatz eigentlich gekostet, jetzt soll er 35 Euro bezahlen. Schulte wird es nicht tun: "Ich möchte nicht sagen, dass es sich um Wegelagerei handelt, aber offenbar gibt es bei dieser Firma ein Problem."

Schon auf Schultes Quittung ist erkennbar, dass hier etwas nicht stimmen kann: Um 15.16 Uhr sei er in den Parkplatz eingefahren, ausgedruckt wurde der Beleg ebenfalls um 15.16 Uhr. Schulte müsste also schon in eine Parkbucht gerast und sofort zum Bezahlen am Automat gerannt sein, um beides in einer Minute zu schaffen.

Das System von PRM auf dem ehemaligen Gossengelände funktioniert so: Ein Scanner erfasst die Kennzeichen der einfahrenden Autos. Kurz vor der Ausfahrt wird an einem Automat durch den Nutzer das Kennzeichen eingegeben. Dann wird ihm angezeigt, wie lange er den Parkplatz benutzt und wie viel er dafür zu bezahlen hat. Klingt einfach, führt aber zumindest auf dem ehemaligen Gossengelände zu Schwierigkeiten.

Hier gibt´s mehr zum Thema Mobilität

Auf einen Facebook-Aufruf der Erlanger Nachrichten melden sich einige User, die ähnliche Erfahrungen wie Schulte gemacht haben – trotz bezahlter Parkgebühr bekamen sie durch PRM Zahlungsaufforderungen geschickt. Doch wie mit ihnen umgehen, wenn man die Quittung nicht aufbewahrt hat?

Fahrer hat Beweispflicht

"Geht man davon aus, dass durch das Einfahren in diesen Parkplatz ein Vertrag zu Stande kommt, so liegt grundsätzlich die Beweispflicht bezüglich der Bezahlung beim Autofahrer", schreibt Felix von Pierer, Anwalt für Verkehrsrecht, auf Anfrage dieser Zeitung. Den Beweis könne der Fahrer durch Zeugen, wie einen Beifahrer, oder die Quittung erbringen. Deshalb sei es auch so wichtig, den Beleg aufzubewahren. "Aus eigener Erfahrung wird ein Richter wahrscheinlich zu dem Ergebnis gelangen, dass die Aufbewahrung eines solchen Parkzettels für mehrere Wochen, eventuell auch ein paar Monate, vertretbar und angemessen ist", so der Anwalt.

Defekter Automat

Laut von Pierer gibt es noch eine weitere Möglichkeit, um eine Zahlung herum zu kommen: Wenn bewiesen werden kann, dass es einen Systemfehler gibt beziehungsweise der Automat, an dem bezahlt wird, nicht richtig funktioniert. Genau das räumt Norbert Kneuer, Geschäftsführer von PRM, nun ein: "Ich möchte mich entschuldigen. Autofahrer sind für uns zahlende Kunden. Daher ist es natürlich nicht unsere Absicht, sie zu schädigen."

Seit etwa zwei Monaten sei PRM bekannt, dass der Automat fehlerhaft arbeitet. Wie lange es den Defekt schon gibt, wisse Kneuer nicht. "Wir haben sofort Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen und den Fehler moniert, als wir davon erfahren haben." Er sei mittlerweile behoben.

Trotzdem möchte PRM das System ändern – wegen der Kunden. "Hier parken viele Senioren. Ich denke, dass manche mit dem elektronischen Bezahlvorgang überfordert sind", sagt Kneuer. Bis in zwei Wochen soll auf einen herkömmlichen Parkscheinautomaten und manuelle Kontrollen durch Parkwächter umgestellt werden. Wer seit August hier geparkt, bezahlt und trotzdem eine Zahlungsaufforderung erhalten habe, solle sich melden. Auch ohne Quittung. "Wenn uns jemand sein Kennzeichen, den Tag des Parkens und das Amtszeichen der Zahlungsaufforderung sagt, werden wir die Zahlungsaufforderung zurücknehmen", verspricht Kneuer. Dafür können Parker auf dem ehemaligen Gossengelände letztendlich Andreas Schulte dankbar sein.

Verwandte Themen


10 Kommentare