Ärger mit dem Biber: "In Poxdorf ballert keiner rum"

28.5.2020, 12:00 Uhr
Ärger mit dem Biber:

© Foto: Dagmar Niemann

Mitte Mai erhielten Landrat Hermann Ulm und Bürgermeister Paul Steins Post von Peta, der Organisation zum Schutz von Tierrechten. Darin ging es um den Biber, und zwar um den im Poxdorfer Kreuzbach.

Der wird nämlich gejagt und getötet, trotz — so heißt es in dem Schreiben — diverser Appelle von Bürgern, die die Tötung des Bibers in Poxdorf als unangemessen empfinden. Biber renaturieren Gewässer, heißt es im Brief, wodurch sie außerdem dafür sorgen, dass sich auch seltene Tierarten wieder hier ansiedeln können. Sie dienten dem Hochwasserschutz, da vielerorts Biberdämme auch eine Rückhaltefunktion hätten.


Poxdorf: Der Biber ist zum Abschuss frei


Die Naturschutzbehörde des Landratsamtes arbeitet zurzeit noch an einer Stellungnahme. Von Bürgermeister Steins war zu erfahren, dass der Poxdorfer Biber keineswegs dem Hochwasserschutz diene, sondern, im Gegenteil, eine Gefahr darstelle: Durch Regenfälle verursachte, größere Wassermengen spülen die Dämme weg, diese verstopfen dann den Kreuzbach-Durchlass unter der ICE-Strecke nach Bamberg und verursachen Schäden am Bahndamm und an den Signalanlagen.

Im März 2019 sei genau das geschehen, so der Bürgermeister, weshalb der örtliche Bauhof die Biberdämme regelmäßig abräumen müsse.

Der Biber habe sich inzwischen bis in die Ortsmitte vorgearbeitet. Dort richte er in Baumschulen und Privatgärten Schäden an und durchbeiße selbst Schutzzäune. Durch Aufstauen des Kreuzbaches erhöhe er die Gefahr von Hochwasser in der Wohnbebauung. Aus all diesen Gründen müsse man gegen ihn vorgehen.

Das koste viel Geld: Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde belief sich 2019 auf rund 20 000 Euro. Die Naturschutzbehörde sei schon vor längerer Zeit hinzugezogen worden. Paul Steins: "In Poxdorf ballert keiner rum, um den Biber zu erschießen! Alles passiert in Absprache mit der Naturschutzbehörde und dem Biberbeauftragten."

Bis August 2020 darf jetzt in Poxdorf eine Lebendfalle aufgestellt werden. Falls das Tier gefangen wird, entscheidet die Behörde, wie es weitergeht.

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