Auf der Eltersdorfer Kerwa ein Messer gezückt

7.6.2019, 06:00 Uhr
Auf der Eltersdorfer Kerwa ein Messer gezückt

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Dabei war er überhaupt nicht vor Ort, so beginnt der junge Angeklagte seine Aussage. Er habe an dem Tag gar "keine Lust auf Kirchweih" gehabt, deswegen verbrachte er den ganzen Tag daheim. Das bestätigen seine vermeintlichen Kirchweih-Begleiter in ihren Zeugenaussagen. "Kurz zuvor hat er abgesagt", so beschreibt seine Freundin das Geschehen. Doch ihren Aussagen vor Gericht widersprechen ihre Chatverläufe: So schrieb etwa die Freundin des Angeklagten ihrer Mutter nur wenige Stunden vor Besuch der Kirchweih "Wir kommen mit". Für den Richter legt das nahe, dass der Angeklagte doch Teil der Gruppe war.

Auch die Erzählung des Geschädigten stimmt mit den Chatnachrichten überein. Der Schüler erzählt davon, wie er und seine Freunde mit einer anderen Gruppe Jugendlicher aneinandergeraten waren, bevor ein Auto vor ihnen hielt und einige Personen ausstiegen, darunter der Angeklagte. Laut der Aussage des Schülers wirkten diese kaum, als wollen sie bloß schlichten, sondern seien "direkt auf uns los". Im Verlauf der Auseinandersetzung hielt der Angeklagte dem Schüler schließlich ein Messer an die Kehle und schrie ihn an, er solle "die Fresse halten", so erzählt der Geschädigte. 

Daraufhin zog sich die Jugendgruppe sofort zurück, einer von ihnen merkte sich jedoch das Auto-Kennzeichen, weswegen alle Beteiligten auch kurz darauf von der Polizei befragt werden konnten.

Das Urteil beläuft sich auf eine Geldstrafe für den Angeklagten: 120 Tagessätze zu je 35 Euro. Der Richter meinte, dass es einfach zu viele Beweise gäbe, um guten Gewissens von einer zufälligen Verwechslung von Personen sprechen zu können. Außerdem haben beide Zeugen aus der Jugendgruppe bei der Polizeibefragung aus einer Reihe von Lichtbildern genau ihn herausgesucht. Dass dies seine erste kriminelle Auffälligkeit war, wirkte dabei strafmindernd für den Angeklagten.

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