Autofahren in Zeiten der Corona-Pandemie
23.11.2020, 12:30 UhrMit Beschluss des zweiten Lockdowns gelten im November wieder strengere Hygieneregeln. Sind Autofahrten mit haushaltsfremden Personen dennoch erlaubt?
Grundsätzlich darf man sich aktuell noch mit den Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes treffen. Diese Regelung gilt auch beim Autofahren. Dennoch empfiehlt der ADAC Nordbayern auf Autofahrten mit haushaltsfremden Personen – wenn möglich – zu verzichten, zumal hier der Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten werden kann.
Wie kann man den Hygienemaßnahmen bei bestehenden Fahrgemeinschaften gerecht werden?
Lässt sich eine Autofahrt mit einer haushaltsfremden Person nicht vermeiden, empfehlen wir maximal zu zweit fahren. Zudem rät der ADAC Nordbayern dazu einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und Abstand zu halten. Das heißt Mitfahrende sollten rechts hinten und damit möglichst weit vom Fahrer entfernt sitzen. Außerdem sollte man das Wageninnere nach der Fahrt gut durchzulüften.
Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Auto erlaubt oder sogar erwünscht?
Das Tragen einer Maske im Auto ist nicht verboten und bei haushaltsfremden Mitfahrern sogar empfehlenswert, um das Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 zu reduzieren. Wichtig: Beim Fahrer müssen die wesentlichen Gesichtszüge trotz Maske erkennbar bleiben, sonst kann ein Bußgeld drohen. Dies könnte zum Beispiel beim zusätzlichen Tragen einer Sonnenbrille der Fall sein.
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