Büchenbach-Nord

Bauen in Erlangen: Ziel ist ein "Wohlfühlraum"

24.11.2020, 18:00 Uhr
In unmittelbarer Nähe an der Odenwaldallee wollen die städtische Gewobau und ein Privatinvestor bauen. In Büchenbach-Nord gibt es dazu aber nicht nur Applaus.

© Grafik Bauwerke Liebe & Partner/ Studio Dietzig In unmittelbarer Nähe an der Odenwaldallee wollen die städtische Gewobau und ein Privatinvestor bauen. In Büchenbach-Nord gibt es dazu aber nicht nur Applaus.

Herr Weber, derzeit wird für Büchenbach Nord ein städtebauliches Entwicklungskonzept angestrebt. Es soll die Bürger mitnehmen und Missstände, Fehler und Schieflagen in der Stadtentwicklung besser machen. Was sind wichtige Ziele?

Die Arbeiten am ISEK haben im letzten Jahr im Sommer begonnen. In unterschiedlichsten Dialogveranstaltungen wurden Ziele für die Entwicklung des gesamten Stadtteils Büchenbach Nord erarbeitet. Auch wenn die Arbeit zuletzt durch Corona etwas erschwert war, ist schon deutlich geworden:

Josef Weber, Leiter des Referates für Planen und Bauen der Stadt Erlangen.

Josef Weber, Leiter des Referates für Planen und Bauen der Stadt Erlangen. © Athina Tsimplostefanaki

Ja, es gibt soziale Problemlagen in Büchenbach und ja: Städtebauliche Veränderungen sind dringend erforderlich. Doch es wurden nicht nur die Probleme, sondern auch die vielen Entwicklungsmöglichkeiten des Stadtteils aufgezeigt. So gibt es großes Potenzial, die Mönauschule in ihrer bedeutenden Funktion als Stadtteilschule weiterzuentwickeln. Es gibt kreative Ideen für die Gestaltung von Freiflächen, aber auch die Straße am Europakanal könnte zu einem Ort mit viel mehr Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. An all diesen Ideen wollen wir jetzt arbeiten.

Es gibt aber auch Konflikte. In unmittelbarer Nähe zueinander wollen an der Odenwaldallee die städtische Gewobau und ein privater Investor bauen. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, erst ISEK durchzuführen und danach den Wettbewerb für die Bebauung auszuschreiben?

Nein, denn wir benutzen hier zielgerichtet unterschiedliche Instrumente. Unbestritten ist: Wenn sich Quartiere verändern, sorgt das für Unruhe, Fragen und auch Kritik, nicht nur im genannten Fall. Und ich habe dafür durchaus Verständnis. Veränderung ist immer ungewohnt. Andererseits ist Veränderung in der heutigen Zeit unumgänglich. Wir werden uns auf noch viel größere Veränderungen einstellen müssen, wenn ich allein an die Herausforderungen durch die Klimaveränderung denke. Auch Veränderungen im baulichen Umfeld und in der direkten Nachbarschaft sind die Folge.

Es geht aber um eine Vielzahl von Fragen. Um Wohnraumschaffung, soziale Durchmischung, Stärkung des Stadtteilzentrums und Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Ganz wichtig ist es aber auch, sich auf die Klimaveränderung einzustellen durch sorgsamen Umgang mit Flächen und entsprechende Bauweisen, durch Entsiegelung, Gründächer und mehr attraktiv und klimafreundlich gestalteten öffentlichen Raum. Um diese Fragen für den Stadtteil zu beantworten, ist das ISEK der richtige Weg. Für einen abgewogenen städtebaulichen Gebäudeentwurf ist das ISEK aber nicht das richtige Werkzeug, sondern das Wettbewerbsverfahren, wie wir es gewählt haben.

Nicht zuletzt an dem geplanten Gebäude des privaten Investors entzünden sich die Gemüter. Fangen wir von vorne an: Im Rahmen eines Wettbewerbs hat sein Entwurf mit fünf Geschossen den Zuschlag erhalten. Lässt der Bebauungsplan dies zu?

Wir müssen den bestehenden Bebauungsplan umfassend angehen, weil sonst sowohl die Höhenentwicklung wie auch die Art der Nutzung Wohnungsbau- und Dienstleistungs- sowie Nahversorgung nicht möglich wären. Einzelne Stadträte hatten durchaus auch Skepsis angesichts der Geschosshöhe. Auch dies war ein Grund, ein geordnetes baurechtliches Verfahren auf den Weg zu bringen. In diesem Verfahren werden all diese Fragen transparent und mit gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung abgewogen. Es gibt ja auch viele weitere wichtige Aspekte, etwa die Sicherung der Nahversorgung im Quartier. Der bisherige Bebauungsplan sieht Nahversorgung gar nicht vor. Hier braucht es dringend baurechtliche Sicherheit.

Mit welcher Begründung hat man mit einer solchen Dichte planen lassen? War das eine Forderung des Wettbewerbs?

Es war die Vorgabe im Wettbewerb, unter anderem die Schaffung von Wohnraum, mehr Aufenthaltsqualität, Entsiegelung usw. in adäquater Weise unter einen Hut zu bringen. Dieser Aufgabe haben sich die Büros gestellt und dabei unterschiedliche Dichten und Höhen geprüft. Die Jury hatte dann die Aufgabe, in den eingereichten Arbeiten die verschiedenen Aspekte zu werten und abzuwägen. Am Ende hat sie eine Empfehlung abgegeben.

Dieser schließe ich mich durchaus an. Ich denke, die Abwägung ist gut gelungen. Es wäre falsch, das Projekt auf Geschosshöhen zu reduzieren.

Besonders viel Kritik hat bei den Bürgern hervorgerufen, dass der Investor mittlerweile mit sieben Geschossen bauen will. Wie wird damit umgegangen?

Wie schon gesagt, für mich sind viele Aspekte wichtig bei der Abwägung. Die Höhenentwicklung ist eine davon. Wir hatten auch bereits im Stadtrat dargestellt, dass der Punkt der Höhe auch im Planungsprozess diskutiert wird und man am Ende des Prozesses diese Entscheidung in der Abwägung des gesamten Vorhabens sehen muss und auch wird.

Geplant ist im Entwurf, der im Wettbewerb das Rennen gemacht hat, dass die Nordseite des Gebäudes riegelartig zum Parkplatz hin abschließt. Wie passt eine solche monotone Hauskante dazu, dass die Bürger sich für den bisherigen Parkplatz eine Umgestaltung zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität wünschen?

Ich glaube die Wortwahl in der Frage ist falsch. Es gibt bei dem Entwurf weder einen "Riegel" noch schließt der Entwurf nach Norden ab, sondern mit neuen Wegen werden Verknüpfungen und Vernetzungen ermöglicht. Er ist im Erdgeschoss deutlich offener als die Bestandsbebauung. Auch kann ich keine monotone Hauskante erkennen, sondern ein neues Angebot an öffentlichen Flächen, sogar auf dem Dach. Ich finde das ein sehr gutes Angebot.

Welche Kriterien müssen denn eigentlich berücksichtigt werden, damit sich eine Aufenthaltsqualität entwickeln kann?

Aufenthaltsqualität im Städtebau definiert sich aus Urbanität, Lebendigkeit, Treffpunkten und Ausruhmöglichkeit und vielem mehr. Es ist ein "Möglichkeitsraum" mit vielen verschiedenen Atmosphären von ruhig, schattig bis belebt und sonnig, es sollte für viele etwas an Atmosphäre dabei sein. Das ist Aufenthaltsqualität. Und auch dabei gilt es, den Blick auf den ganzen Stadt-teil zu richten.

Für 2021 ist deshalb im Rahmen des ISEK eine Planungswerkstatt vorgesehen. Dort soll mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten werden, wie der Freiraum zwischen den Kirchen, der Gewobau, dem privaten Bauprojekt und der Mönauschule gestaltet werden kann, so dass das Zentrum des Stadtteils gestärkt wird.

Auf der anderen Seite des Parkplatzes baut die Gewobau in gestaffelter Höhe, das höchste Gebäude wird ebenfalls siebengeschossig. Wäre es nicht sinnvoll, den Gewobau Gebäudekomplex und das Gebäude des privaten Investors in einem einzigen Bebauungsplan zusammenzubinden?

Das baurechtliche Zusammenbinden von Verfahren ist nicht unbedingt notwendig. Wir haben auch bei dem Vorhaben der Gewobau eine ähnliche Diskussion erlebt und auch eine vernünftige und nachvollziehbare Abwägung vorbereitet.

Auch hier schlugen die Wogen am Anfang hoch und haben sich im Laufe des Prozesses geglättet, nicht zuletzt durch ein intensives Beteiligungsverfahren wie auch ein gerechtes Abwägungsergebnis.

Findet bei den Bauvorhaben ein Abgleich mit der Klimastudie statt?

Das Klima ist in allen Bebauungsplänen ein wichtiges Thema. Wir definieren sogenannte Schutzziele, zu denen das Klima wie auch die Natur und der Mensch gehören. Diese Schutzziele gilt es zu beachten und auch in den Einklang zu bekommen. Die Abwägung erfolgt unter Beachtung des sogenannten "Allgemeinwohls", das heißt es muss der "Allgemeinheit zu Wohle gereichen". Damit werden Einzelinteressen klar per Gesetz hintenangestellt.

Es ist offenbar noch vieles ungeklärt. Dennoch die Frage: Wann kann der private Investor mit dem Bauen beginnen?

Lassen Sie doch dem Prozess seine Zeit. Wenn das Bebauungsplanverfahren einen gefestigten Stand hat – der Fachbegriff dazu lautet "Planreife" oder "Satzungsbeschluss" – kann der Bauherr eine Baugenehmigung beantragen. Nach der erfolgreichen Genehmigung kann er dann das Bauen beginnen. Dies gilt nicht nur in der Odenwaldallee so, sondern bundesweit.

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