Bebauungsplan in Spardorf bleibt unverändert — basta!

8.11.2018, 15:00 Uhr
Bebauungsplan in Spardorf bleibt unverändert — basta!

© Harald Sippel

Architekt Professor Hubert Kress kommt in dem Schreiben an Gewobau-Geschäftsführer Gernot Küchler, das auch der EN-Redaktion vorliegt, zu dem Schluss, "dass der Bebauungsplan neben gewissen immanenten Restriktionen ein hohes Entwurfspotenzial freisetzen könnte". Daher sehe das Architekturbüro keine Veranlassung zur implizierten Änderung des Bebauungsplans.

Laut Kress würde eine Planänderung die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans den städtebaulichen Vertrag "zur Disposition" stellen. Das hält er bei der im Artikel dargestellten Planabsicht für unnötig. Als Beispiel nennt er die von der Gewobau ins Feld geführte mangelnde Besonnung. Es sei "normal und keine besondere Anforderung für das Wohnen, die Besonnung, und für das Arbeiten, den Tageslichtquotienten jeweils sicherzustellen", schreibt der Architekt.

Kress: "Nach unserer Einschätzung könnten diverse Wohnungsbauten und / oder soziale Einrichtungen im sogenannten ,WA 2‘ realisiert werden, ohne den Bebauungsplan und die formulierten städtebaulichen Ziele signifikant zu verlassen." Einige Details der Bauleitplanung beschreibt er: So sehe der Bebauungsplan im Gebiet von "WA 2" — auf dem die Gewobau Senioren-Wohnungen, Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sowie Raum für Einrichtungen der Lebenshilfe plant — eine maximale Grundfläche von 3295 Quadratmetern und eine maximale Geschossfläche von 8690 Quadratmetern in drei Vollgeschossen vor.

Ein Vorhaben als Wohnungsbau, so Kress, sei bei Einhaltung der Regeln hinsichtlich der Nutzung mit sozialen Einrichtungen und Wohnzwecken bauplanungsrechtlich zulässig. Kunstsinnig folgert er daraus: "Die Regulierungen des Plans sind gleichsam die Notenlinien und Tonart für eine noch zu komponierende Melodie."

Diese Auffassung teilen die Bürgermeister von Buckenhof, Georg Förster, und Spardorf, Birgit Herbst. Die Gewobau solle das Vorhaben nicht weiter verzögern, sondern einen Bauantrag stellen. Wenn sie Abweichungen

vom Bebauungsplan wolle, solle sie diese artikulieren und nachvollziehbar begründen.

Unterdessen hat Gewobau-Geschäftsführer Gernot Küchler nochmals darauf verwiesen, dass die Anwaltskanzlei, die die Bauvoranfrage für die Gewobau erstellt habe, gern für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehe. Im Übrigen begrüße es die Gewobau, dass Uttenreuths Bürgermeister a. D. Karl Köhler bereit sei, bei weiteren Gesprächen als Moderator zu fungieren.

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