Bubenreuth: "Tempo 40" auf Birkenallee nicht rechtens
5.7.2019, 17:00 UhrEine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Birkenallee in Richtung Süden ist zahlreichen Autofahrern schon zum Verhängnis geworden. Sie wurden von der kommunalen Verkehrsüberwachung geblitzt und mussten ein Bußgeld zahlen, weil sie zu schnell waren. Die Beschränkung war allerdings rechtswidrig.
Auf eine Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde hatte die Gemeinde den Verkehr im südlichen Teil der Birkenallee ab der Hausnummer 126 in Fahrtrichtung Süden aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses bereits 1988 beschränkt. Begründet wurde diese Maßnahme mit einem "starken Gefälle", darum wurde auch das Gefahrenschild "Zehn Prozent Gefälle" aufgestellt.
Etliche Autofahrer haben dort ihre Karosse auf der etwa 160 Meter langen, schnurgeraden und übersichtlichen Strecke trotzdem einfach laufen lassen, sind dann unten angekommen, aber auch schon mal etwas zu schnell gewesen. Das hat der kommunalen Verkehrsüberwachung gut gefallen, und darum hat sie am Fuß dieses kleinen Hügels immer mal wieder geblitzt. Einem Autofahrer, der dort mit 48 Kilometer pro Stunde vorbeigefahren war und natürlich geblitzt wurde, hat das gar nicht gefallen. Er klagte gegen den Bußgeldbescheid, hat jedoch beim Amtsgericht verloren, weil eine Beschränkung nun mal gilt, wenn dort so ein Schild steht, selbst wenn es nicht rechtens ist.
Der Rechtsanwalt des Klägers, Sven-Wulf Schöller, wollte das allerdings nicht hinnehmen. Er sagt nämlich, "Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht". Die bestehe dort auf der schnurgeraden Birkenallee nicht, zumal das Gefälle gar nicht zehn Prozent beträgt, wie es auf dem Gefahrenschild angegeben ist. Im Durchschnitt beträgt das Gefälle auf der 160 Meter langen Strecke nur 8,9 Prozent.
Schöller hält die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Gemeinde darum für rechtswidrig und hat das dem Sachgebiet Straßen- und Schienenverkehr der Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, mit der gleichzeitigen Bitte "einzuschreiten".
Und nun ist die Geschwindigkeitsbeschränkung plötzlich weg. Wie der in der Gemeinde Bubenreuth dafür zuständige Mitarbeiter Christian Benisch auf Anfrage mitteilte, ist das Schild tatsächlich auf erst einmal mündliche Anweisung der Regierung von Mittelfranken entfernt worden, auch weil die Gefällestrecke nicht zehn Prozent entspricht. Das Landratsamt habe zwar noch Einwände gegen den Abbau erhoben, aber man habe es nun einfach abgeschraubt.
Den Autofahrern, die dort bisher geblitzt worden sind und Bußgelder berappen mussten, nützt das jedoch wenig. Sie können ihr Geld nicht zurückfordern.
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