Corona-Impfdrängler: Zieht BRK Kreisverband ERH Konsequenzen?

28.2.2021, 14:00 Uhr
Corona-Impfdrängler: Zieht BRK Kreisverband ERH Konsequenzen?

Zieht der BRK-Kreisverband Erlangen-Höchstadt personelle Konsequenzen aus den Vorgängen rund um die Corona-Impfdrängler in der Geschäftsführung? An diesem Wochenende stehen bei den internen Untersuchungen noch weitere Gespräche an. Dabei dürfte es auch um die Zukunft der Kreisgeschäftsführerin Beate Ulonska und ihres Stellvertreters gehen.

Anfang der Woche (KW 9) gibt es in der Angelegenheit voraussichtlich eine Entscheidung, kündigte der Kreisvorsitzende und CSU-Bundestagsabgeordnete, Stefan Müller, auf Nachfrage an.

Ulonska und ihr Stellvertreter hatten sich gemeinsam mit weiteren Mitarbeitenden des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im BRK-Seniorenzentrum "Wohnen und Leben Etzelskirchen" gegen Sars-CoV-2 impfen lassen, obwohl sie nicht an der Reihe waren.

Mit Blick auf Freiwillige

Nach Informationen dieses Medienhauses sollen auch Externe dabeigewesen sein; das allerdings wird laut Müller noch geklärt. Auch Ehrenamtliche sollen bei dem Termin im Januar das Serum bekommen haben.

Gerade mit Blick auf die zahlreichen Freiwilligen stellt sich die Frage, wie es generell mit der Priorität von Ehrenamtlichen aussieht. Auch in diesem Fall ist nachAngaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums Grundlage die Corona-Impfverordnung, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) basiert. Höchste Priorität haben derzeit vor allem Personen, die älter als 80 Jahre sind und/oder Vorerkrankungen haben.

Doch auch Beschäftigte, die unter anderem in Kliniken, Senioreneinrichtungen sowie stationärer und ambulanter Pflege mit besonders gefährdeten Personen oder Covid-Patienten in Kontakt kommen, haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung. Wer aus Berufsgründen in die Kategorie fällt, regelt die Corona-Impfverordnung in den Punkten 2 bis 5 (mehr dazu finden Sie hier  www.bundesgesundheitsministerium).

Doch gilt das auch für Freiwillige? "Bei den Personen, die laut Punkt 2 bis 5 bevorzugt geimpft werden, kann es sich um Hauptamtliche ebenso wie um Ehrenamtliche handeln, die in den genannten Bereichen regelmäßig tätig sind", erläuterte eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf Anfrage.

Neben der Frage, welche Rolle etwa Externe bei der Corona-Impfung in Etzelskirchen gespielt haben, ist laut dem BRK-Kreisvorsitzenden Müller auch noch ungeklärt, ob es sich bei dem Serum um überschüssige Impfdosen gehandelt hat.

Was passiert mit übrig gebliebenem Serum?

Nach Informationen dieses Medienhauses sollen die Impf-Termine bereits im Vorfeld ausgemacht worden sein, was klar gegen eine spontane Verwendung von Impfdosen spräche.

Doch was passiert, wenn Impfdosen etwa bei Einsätzen in Senioreneinrichtungen übrig bleiben, etwa weil es einer angemeldeten Person an dem Tag selbst nicht gut geht? "Wenn ganze Vials, also Fläschchen mit sechs Impfdosen übrig bleiben, werden sie in der Regel nicht angestochen und nicht aus der Kühlkette genommen, sondern für den nächsten Tag neu verplant", erklärte Christopfer Zwanzig, der Pressesprecher der Stadt Erlangen auf Nachfrage.

Die Hugenottenstadt betreibt unter ihrer Federführung mit dem Landkreis das Impfzentrum an der Erlanger Sedanstraße. Im April kommen voraussichtlich drei dezentrale Impfstätten hinzu.

Am Ende eines Tages blieben also an einem Ort, an dem geimpft wird, maximal 5 Impfdosen übrig, für die Reservelisten abgerufen würden, so Zwanzig weiter.

Wenn ein mobiles Team vor Ort jedoch noch weitere Personen aus der Prio-Gruppe 1 impfen kann, die beispielsweise sonst am Folgetag geimpft worden wären, kann der Impftermin auch mit dem Anstechen und der vollständigen Nutzung einer übrigen Flasche fortgesetzt werden.

Und wie kommt man überhaupt auf die Reserve-Liste für eine Corona-Impfung, etwa wenn es um Mitarbeiter von Rettungsdiensten geht? Muss da ein Grund für die Impfung angegeben werden und wer ist für die Angabe dann verantwortlich? "Für den Fall, dass vereinzelt Impfstoffe im Rahmen der regulären Terminplanung durch unvorhergesehene Umstände nicht genutzt werden können, wurden alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern dazu angehalten, Reservelisten zu führen", antwortete Zwanzig.

Impfstoff soll nicht verfallen

Ziel sei es, Impfstoff eben nicht verfallen zu lassen. Entsprechende Listen führe auch das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis. Die Listen enthalten Personen aus den vorrangig zu impfenden Personengruppen, wie zum Beispiel aus den Gesundheitseinrichtungen oder Rettungsdiensten oder, aber nachrangig, anderen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur die vor Ort gegebenenfalls kurzfristig für eine Impfung zur Verfügung stehen, betonte der Stadtsprecher.

"Die betreffenden Einrichtungen und Organisationen wurden vom gemeinsamen Impfzentrum aufgefordert, Personen zu melden, die den genannten Kriterien der Impfverordnung entsprechen", so Zwanzig.

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