Corona-Impfung: Das sollten Lehrer und Erzieher wissen

5.3.2021, 12:41 Uhr
Lehrer an Grund-, Sonder- und Förderschulen können jetzt auch schon geimpft werden. Für Lehrer an weiterführenden Schulen gilt diese Änderung aktuell noch nicht - unter anderem deshalb, weil Experten davon ausgehen, dass Schüler und Lehrer hier besser auf den nötigen Abstand achten können als das im Umgang mit kleineren Kindern der Fall ist.

© Hans-Joachim Winckler, NN Lehrer an Grund-, Sonder- und Förderschulen können jetzt auch schon geimpft werden. Für Lehrer an weiterführenden Schulen gilt diese Änderung aktuell noch nicht - unter anderem deshalb, weil Experten davon ausgehen, dass Schüler und Lehrer hier besser auf den nötigen Abstand achten können als das im Umgang mit kleineren Kindern der Fall ist.

Wo können sich Personen, auf die die Kriterien zutreffen, ganz konkret für eine Corona-Impfung anmelden?

Am besten über das bayerische Impfportal www.impfzentren.bayern. Das bayernweite Terminvergabemodul ist seit dem gestrigen Dienstag an die Änderung der Corona-Impfverordnung angepasst.

Wichtig ist: Falls sich die nun neu Berechtigten schon davor über das Registrierungssystem (BayIMCO) registriert haben, müssen sie sich dort noch einmal einloggen und ihre berufliche Tätigkeit erneut aktualisieren oder bestätigen. Dabei ist unter dem Punkt „Impfling arbeitet in Schule oder Kindergarten“ im Menü eine der folgenden Optionen zu wählen: Kindergarten/-krippe/Kindertagespflege, Grundschule/Sonderschule/Förderschule, Kinderhort, Mittagsbetreuung. Nur dann wird die Priorisierung erneut durchgeführt.

Inwieweit wird auch Verwaltungspersonal in den betreffenden Einrichtungen und Schulen vorgezogen? Wird da darauf geachtet, ob sie tatsächlich Kontakt zu Kindern haben?

Die Vorgaben der Impfverordnung bezieht sich grundsätzlich auf Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind. Betroffen ist laut Bayerischer Staatsregierung das gesamte Personal, das in den genannten Einrichtungen eingesetzt wird, inklusive des Verwaltungspersonals, Erzieherpraktikanten und des Personals in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung.

Dazu gehören auch Externe wie Schulbegleiter oder Jugendsozialarbeiter an Schulen. Analog zur Regelung in Senioreneinrichtungen, definiert das Impfzentrum „eingesetzt“ so, dass die Personen dann priorisiert sind, wenn sie mindestens zwei Mal in der Woche in den betreffenden Einrichtungen arbeiten. Die priorisierten Personen müssen beim Impftermin eine entsprechende Bestätigung ihres Arbeitgebers oder der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Bekommen die Erzieher und Lehrer ausschließlich den Impfstoff von Astra-Zeneca?

Aufgrund der Verfügbarkeit und wegen der Vorgaben der Ständigen Impfkommission wird an die genannten Personengruppen in nächster Zeit voraussichtlich überwiegend der Impfstoff Astra-Zeneca verimpft.

Da in Erlangen und im Landkreis wohnhafte Erzieher und Lehrer über individuelle Termine geimpft werden sollen und der Astra-Zeneca-Impfstoff derzeit gut verfügbar ist, kann mit zeitnahen Einladungen ins Impfzentrum gerechnet werden.

Können einzelne Einrichtungen in Erlangen oder im Landkreis Erlangen-Höchstadt mobile Teams eigens zu sich bestellen, um dort die Corona-Impfungen durchzuführen?

Nein, solche Impfungen sind aus verschiedenen Gründen nicht vorgesehen: Das Personal einer Einrichtung wird zum Beispiel nicht gleichzeitig geimpft, so dass die Gefahr, dass aufgrund möglicher Impfreaktionen gleichzeitig viele Mitarbeiter ausfallen, reduziert ist. Die mobilen Teams können sich so weiterhin den vulnerablen Gruppen mit Mobilitätseinschränkungen widmen.


Corona in der Region: Das sind die aktuellen Inzidenzwerte 


Was ist, wenn sich Lehrer und Erzieher bereits für eine Corona-Impfung angemeldet haben, aber noch nichts gehört haben? Sollen sie nachfragen?

Da die neue Priorisierung erst am Dienstag im Terminvergabemodul implementiert wurde, kann noch niemand eine Nachricht erhalten haben. Man kann sich aber auch jederzeit einloggen und prüfen, ob die Registrierungsdaten korrekt sind.

Für Rückfragen steht auch die Hotline des Impfzentrums in Erlangen, das für die Stadt Erlangen und den Landkreis ERH zuständig ist, zur Verfügung. Das Telefonteam ist unter (0 91 31) 86 65 00 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zu erreichen.

Verwandte Themen


Keine Kommentare