Das kommt auf die Erlanger 2021 zu

9.1.2021, 17:58 Uhr
Das kommt auf die Erlanger 2021 zu

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Mit Jahresbeginn tritt eine novellierte Förderrichtlinie des CO2-Minderungsprogramms in Kraft. Es bietet höhere Zuschüsse und mehr förderungsfähige Maßnahmen. Für Hundebesitzer wurde die Hundesteuersatzung den neusten Entwicklungen entsprechend angepasst. Die Regelsteuersätze für das Halten von Hunden jedoch ändern sich nicht.

 

Angehoben werden die Straßenreinigungsgebühren: Das bedeutet eine durchschnittliche Steigerung von 23,93 Prozent. Gerade in der Innenstadt ist ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig. Aber zur Entlastung der dortigen Gebührenzahler übernimmt die Stadt in den Reinigungsklassen Y und Z einen zusätzlichen Eigenanteil. Auch die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser werden angehoben. Im Durchschnitt erhöhen sie sich um etwa knapp einen Euro im Monat (pro Person) – im Hinblick auf die zu bewältigenden Aufgaben und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ein jedoch angemessener Betrag, wie das städtische Referat für Planen und Bauen informiert.

 

Über mehr Geld dürfen sich zum Jahresbeginn die Empfänger von Arbeitslosengeld II freuen, die Regelbedarfe der Stufen eins bis sechs werden angehoben. Auch das Kindergeld wird zum 1. Januar erhöht. So gibt es zum Beispiel für das erste und zweite Kind künftig 219 Euro. Und auch der Kinderzuschlag wird angehoben und beträgt ab 2021 maximal 205 Euro. Gleich zweimal wird im nächsten Jahr der Mindestlohn erhöht: Zum 1. Januar auf 9,50 Euro, zum 1. Juli auf 9,60 Euro.

 

Wer Wohngeld erhält, hat unter Umständen mehr Geld im Portmonee. Möglich macht dies das Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz, durch das die Haushalte gezielt bei den Heizkosten entlastet werden sollen. Im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte gibt es ab dem kommenden Jahr voraussichtlich etwa 15 Euro mehr pro Monat. Da das Wohngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, fällt das zusätzliche Wohngeld bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.

 

Ab dem neuen Jahr müssen Metalldosen bzw. alle Verpackungen aus Metall über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt werden. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Speisen und Getränke ausgeben, insbesondere Cafés, Gaststätten, Kindertageseinrichtungen, Kantinen oder Pflegeeinrichtungen. Aufgrund der neuen Regelung werden im Januar alle Metall-Container an den Wertstoffinseln im Stadtgebiet abgezogen.

 

Wesentliche Änderungen gibt es in der Bayerischen Bauordnung. Sie betreffen unter anderem das Genehmigungsverfahren bei Dachgeschossen und die Beteiligung von Nachbarn bei Baumaßnahmen. Bauanträge werden künftig nur noch an einer Stelle angenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Dies erfolgt nur noch beim städtischen Bauaufsichtsamt (Gebbertstraße 1). Bauberatungen erfolgen ab dem neuen Jahr nur noch nach Terminvereinbarung. Ferner ist der Zugang in die Dienststelle nur noch über den rückwärtigen, barrierefreien Aufzug möglich. Die Bearbeitungszeit von Anträgen liegt zwischen fünf und acht Monaten.

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