Bürgeramtsleiter gibt Auskunft

Deshalb gibt es in Erlangen zwar Kulturfestivals, aber weiterhin keine Kirchweihen

20.9.2021, 17:30 Uhr
Die Formation "BülBül Manush" beim Konzert im Grünstreifen des Röthelheimparks.

© Klaus-Dieter Schreiter, NN Die Formation "BülBül Manush" beim Konzert im Grünstreifen des Röthelheimparks.

„Zurück auf die Bühnen“, Figurentheater-Festival, Kundgebungen - am Wochenende war einiges los in der Stadt. Vor einigen Wochen war das in Zeiten der Corona-Pandemie noch undenkbar. Ist nun wieder alles möglich?

Martin Holzinger, Leiter des Bürgeramts der Stadt Erlangen.

Martin Holzinger, Leiter des Bürgeramts der Stadt Erlangen. © Stadt Erlangen, NN

In der Tat haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen bayernweit verändert. Insbesondere für kulturelle Veranstaltungen hat es durch die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige substantielle Lockerungen gegeben. Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besucherinnen und Besuchern gilt grundsätzlich weder eine Maskenpflicht noch die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten. Auch die sogenannte 3G-Regelung gilt nur in geschlossenen Räumen oder bei Veranstaltungen ab 1000 Personen. Allerdings ist für Veranstaltungen ab 100 Personen stets ein Hygienekonzept vorzulegen, das im Einzelfall zusätzliche Maßnahmen vorsehen kann.

Hat das Pandemie-Konzept bei „Zurück auf den Bühnen“ in Ihren Augen funktioniert?

Konzert mit Biergarten-Atmosphäre im Grünstreifen des Erlanger Röthelheimparks.

Konzert mit Biergarten-Atmosphäre im Grünstreifen des Erlanger Röthelheimparks. © Klaus-Dieter Schreiter, NN

Für die Veranstaltungsreihe „Zurück auf die Bühnen“ wurde ein ausführliches Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und umgesetzt. An allen Veranstaltungsstätten wurden die Daten der Besucherinnen und Besucher bei Buchung der Tickets oder an der Abendkasse erfasst. Weiterhin fand eine Kontrolle der Maskenpflicht statt, wo diese gesetzlich vorgeschrieben war. In den frei zugänglichen Gastronomiebereichen wurden ebenfalls Kontaktdaten erfasst und es erfolgte eine dahingehende Nachfrage durch das Personal. Damit war den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan.

Bei „Zurück auf die Bühnen“ gab es auch an einigen Veranstaltungsorten angegliederte, frei zugängliche Biergärten. Stadtteilkirchweihen mussten hingegen abgesagt werden. Ein Widerspruch?

Gastronomische Angebote dürfen im Rahmen des Veranstaltungsbetriebs angeboten werden. Insofern war der Betrieb von Biergärten unter Einhaltung der einschlägigen Regeln für Gastronomiebetriebe zulässig. Volksfeste hingegen sind in Bayern nach wie vor grundsätzlich untersagt und könnten nur mit einer Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Die sich daraus ergebenden Anforderungen führen häufig dazu, dass die Durchführung für die Betreiber unattraktiv wird.

Haben die Biergärten trotz Musik und Alkohol mit Blick auf die Corona-Regeln gut funktioniert? Hatte die Stadt ein waches Auge darauf?

Bei uns sind keine Beschwerden eingegangen. Nachdem es sich um eine städtische Veranstaltung in Kooperation mit dem E-Werk handelte, war die Einhaltung des Hygienekonzepts durch die städtischen Dienststellen gesichert.

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