Droht in Erlangen die Gefahr einer "Verdrängung"?

16.8.2019, 15:43 Uhr
Droht in Erlangen die Gefahr einer

© Harald Sippel

Für Mischgebiete soll das ebenfalls greifen. Sind in einem Quartier sogenannte "Aufwertungstendenzen" oder deutliche Mieterhöhungen, größere Modernisierungsvorhaben, womöglich eine Zunahme bei Immobilienverkäufen oder eben auch die Aufteilung von Wohneigentum zu beobachten, dann schrillen bei der Linken die Alarmglocken und sie sieht gleichwohl jene "Gefahr als gegeben" an.

Damit nicht genug. Die Linke-Stadtratsgruppe plädiert auch dafür, eine "Zweckentfremdungsverordnung" einzuführen – ganz nach Münchener und Berliner Vorbild. Mit dieser Verordnung möchte sie gegen möglichen Wohnungs-Leerstand wie gegen die "dauerhafte Umwandlung kompletter Wohnungen in Ferienwohnungen oder Boarding Houses" vorgehen. Das Ganze kam jüngst im Umwelt-, Verkehrs und Planungsausschuss zur Sprache.

Die Stadt konnte in Sachen "Zweckentfremdung" allerdings Entwarnung geben. Denn Umwandlungen von Wohnungen in schicke Feriendomizile oder gar Boarding Houses sind in Erlangen "kaum zu beobachten", hieß es. Die Situation stelle sich dieserorts gänzlich anders dar als in den Metropolen München und Berlin.

Auch was die Leerstände angeht, weist Erlangen nur eine geringe Quote auf, da es sich dabei lediglich um "kurzfristige Leerstände aufgrund von Wohnungswechseln" handelt. Somit kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass der Erlass jener geforderten Zweckentfremdungssatzung letztlich "unverhältnismäßig wäre".

Eine Absage gab’s auch für die gewünschte "Milieuschutzsatzung". Denn das sei kein Instrument des Mieterschutzes, sondern ein rein städtebauliches Instrument. Der Weg bis zum Erlass einer solchen Satzung ist ein durchaus weiter. Dazu bedarf es unter anderem einer gutachterlichen Untersuchung der Sozialstruktur in einem klar definierten und abgegrenzten Stadtgebiet. Reichlich statistische Daten müssten herangeschafft werden, um schließlich eine "Feinabgrenzung der Erhaltungsgebiete" durchzuführen. "Der Aufwand zur Beschaffung der erforderlichen Datengrundlagen, die Auswertung und gutachterliche Untersuchung wäre enorm und mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen", hieß es seitens der Verwaltung.

Davon abgesehen sei auch von flächendeckend vorliegenden Voraussetzungen für Milieuschutzsatzungen "nicht auszugehen". Überdies wurde darauf hingewiesen, dass die großen Wohnungsbaugesellschaften ihren Bestand an Wohnungen derzeit erweitern und nicht verkaufen, sie werden zeitgemäß saniert und energetisch modernisiert. "Luxussanierungen" seien in Erlangen jedenfalls "nicht festzustellen".

Eine fundierte "Milieuschutzsatzung", wie sie nicht allein von den Linken gefordert worden ist, wie auch eine "Zweckentfremdungssatzung" würden einen "unverhältnismäßigen Aufwand in der Bearbeitung erfordern, wobei die Problemlage und die Zielführung als überschaubar angesehen werden", so das Fazit der Verwaltung.

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