Elf Tage unter 100: Diese Lockerungen gelten in Erlangen ab Montag

8.5.2021, 15:40 Uhr
Ab Montag soll in Erlangen die Außengastronomie wieder öffnen. Dann ist ein Kaffee unterm Sonnenschirm wie auf diesem Archivbild aus dem Jahr 2020 wieder möglich. Wenngleich unter gewissen Auflagen. 

© Harald Sippel Ab Montag soll in Erlangen die Außengastronomie wieder öffnen. Dann ist ein Kaffee unterm Sonnenschirm wie auf diesem Archivbild aus dem Jahr 2020 wieder möglich. Wenngleich unter gewissen Auflagen. 

Ab Montag darf die Außengastronomie wieder öffnen - und zwar bis abends 22 Uhr. Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie die Kinos dürfen laut aktuellem Rathaus-Report wieder Besucher empfangen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel dürfen ebenfalls wieder stattfinden.

Voraussetzung dafür sind jedoch gewisse Auflagen: So muss jeder Besucher oder Besucherin einen negativen Test auf das Coronavirus mitbringen oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung. Auch der Nachweis über eine Corona-Infektion, die mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegt, ist möglich. Darüber hinaus gelten die Hygienekonzepte (Abstand, Maske etc.) der jeweiligen Einrichtung. Für die Außengastronomie gilt außerdem: Gehören alle Personen, die an einem Tisch sitzen, einem Hausstand an, muss kein Testnachweis erbracht werden.

Bis zuletzt war unklar, ob Erlangen ab Montag wieder öffnen darf. Die Stadt hatte noch keine Genehmigung der Regierung von Mittelfranken erhalten. Nun wurde diese erteilt.

Die Öffnungen gelten so lange, bis der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 100 liegt. In diesem Fall treten die Öffnungsregelungen nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zwei Tage nach der dritten Überschreitung wieder außer Kraft.

Das City-Management und die Stadt Erlangen unterstützen laut Rathaus-Report Unternehmen und Vereine bei der coronabedingten Dokumentationspflicht und bieten mit einer Stadtlizenz von www.darfichrein.de eine kostenlose, digitale Möglichkeit bei der Kontaktdatenerfassung an.

Das Angebot gilt insbesondere für Gastronomie- und Kulturbetriebe, richtet sich jedoch auch an weitere Unternehmen, Einzelhandel, Vereine und städtische Dienststellen. Zur Nutzung bedarf es keiner App oder Registrierungs-Code. Für Gäste und Besucher erleichtert das Angebot den Check-In.

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