Verhandlung vor Gericht

Erlangen: Bauelemente gestohlen, Freiheitsstrafen erhalten

19.10.2021, 14:30 Uhr
Erlangen: Bauelemente gestohlen, Freiheitsstrafen erhalten

© Peter Steffen/dpa

In einem Zeitraum von etwa vier Jahren, beginnend 2014, waren aus der Firmenniederlassung in Fürth palettenweise Bauelemente für Steuerungssysteme abhandengekommen. Sie waren transportfertig für die Verschrottung gelagert. 72 Einzeltaten waren in der Anklageschrift aufgelistet.

Der Neuwert der Teile ist mit mehr als 2 Millionen Euro beziffert. Die Bestohlenen machten einen Schaden von knapp 35.000 Euro geltend. Und das, obwohl die Ware für die Schrottpresse bestimmt war. Der Konzern habe ein Interesse daran, dass die Elemente nicht in Umlauf, sprich in falsche Hände gerieten, erläuterte Staatsanwalt Peter Adelhardt auf unsere Nachfrage hin.

Verwendung unklar

Er zog einen Vergleich zum „Containern“, dem Klau von verdorbenen oder abgelaufenen Lebensmitteln, die die Märkte zum Entsorgen aus den Regalen genommen haben. Was mit den Unmengen an Bauteilen geschehen ist und welchen Preis sie möglicherweise erzielt haben, blieb für die Prozessbeobachter im Dunkeln.

„Den Marktwert kennen wir nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Frank-Dauphin. Unerwähnt blieben auch der Tathergang und auf welchem Weg sich die einzelnen Beteiligten zusammenfanden. Zu einer Beweisaufnahme kam es nämlich nicht.

Denn in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen räumten die Verteidiger sämtliche Vorwürfe ein. Ein Beitrag zur Prozessökonomie, den das Schöffengericht zu schätzen wusste. Fünf geladene Zeugen konnten sich unbefragt und unvereidigt auf den Heimweg machen.

Zugang ermöglicht

Laut Anklage stellte sich Sache so dar: Zwei als „Hausmeister“ bezeichnete Angestellte des Konzerns haben „den Zugang zu dem Lager ermöglicht“. In welcher Form, blieb unklar. Ihre Tatbeteiligung stufte das Gericht als äußerst gering ein. Sie hätten für ein „Taschengeld“ gehandelt und erst im Laufe der Ermittlungen erfahren, was mit der Ware geschehen war, so die Richterin.

Mal 100, mal 200 Euro sollen sie laut Anklage für jede Abholung bekommen haben. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde wegen Geringfügigkeit mit einer Geldauflage eingestellt, der andere bekam eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Seinen Job hatte er natürlich auch los. Abholer der Ware war ein Kaufmann aus dem oberbayerischen Raum. Er hat die nicht näher beschriebenen Bauteile in einer angemieteten Lagerhalle in Erlangen verstaut. Der vierte Beteiligte lebte zur Tatzeit ebenfalls in Südbayern.

Diebesgut aufgekauft

Mit knapp 50 Jahren war er der jüngste auf der Anklagebank. Der frühere Handelsvertreter soll das Diebesgut aufgekauft und vermarktet haben. Die beiden letztgenannten Männer wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht hielt bei seiner Beurteilung allen Vieren deren Kooperationsbereitschaft bei den Ermittlungen und die Geständnisse zugute. Einer der „Türöffner“ und der Abholer haben inzwischen Wiedergutmachungszahlungen an den Konzern geleistet. Dem Hehler wurde angerechnet, dass er mehrere Wochen in Untersuchungshaft zugebracht hat.

Dass er von seinem jetzigen Wohnsitz im Ausland zur Verhandlung angereist war, brachte ihm weitere Pluspunkte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es deutete aber nichts darauf hin, dass es von irgendeiner Seite angefochten werden dürfte.

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