Erlangen: Hundebiss und SEK-Einsatz

17.11.2020, 15:30 Uhr
Erst der Biss eines Polizeihundes konnte den Mann letztlich ruhig stellen.

© Jens Kalaene dpa/lhe Erst der Biss eines Polizeihundes konnte den Mann letztlich ruhig stellen.

Ein Maurermeister war vor dem Schöffengericht angeklagt, seinem Schuldner eine blutende Wunde zugefügt zu haben. Gegen die Polizei soll er sich dann gewehrt haben und diese "mit gefährlichen Gegenständen" versucht haben abzuwehren. Die Hauptverhandlung wurde nach Vernehmung eines Zeugen, eines Polizisten, ausgesetzt, weil Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten bestanden. Ein Gutachten soll das klären. Denn der 50-Jährige steht seit einem Schlaganfall unter Betreuung, wie sich herausstellte.

Streit wegen 80 Euro

Das Geschehen, bei dem auch das SEK anrücken musste, fing harmlos an. Im August vergangenen Jahres sah der Angeklagte am Abend noch Licht im Haus eines Mannes, der ihm seit Längerem 80 Euro schuldete. Er hatte ihn des Öfteren bereits drauf angesprochen, war aber immer vertröstet worden. Der Maurermeister klingelte, sein Schuldner öffnete und warf ihm 20 Euro vor die Füße.

Nach seiner Schilderung schubste ihn der Schuldner die Stufen zur Haustür runter, als er sich nach dem Geldschein bücken wollte. Der Schuldner wiederum behauptete, er sei am Arm gepackt worden, so dass es zu einer Rangelei gekommen sei. Jedenfalls rief seine Tochter letztlich die Polizei, die den Maurer bei sich zu Hause aufsuchte.

Marihuana in der Wohnung

Diese schildert nun das weitere Geschehen ganz anders als der Angeklagte. So öffnete dieser der Polizei seine Wohnungstür und knallte sie sofort wieder zu. Er glaubte, die Polizei käme, weil er Marihuana zuhause hatte. Deswegen wollte er sie nicht in seine Wohnung lassen. "Die zwei Polizisten drückten die Tür auf und sprühten Kampfgas", so der Mann. Er fühlte sich in einer "Notsituation", verbarrikadierte die Tür bis auf einen Spalt und wusch sich den Kopf unter der Dusche, um das Gas abzuspülen.

"Wir verwenden allenfalls Pfefferspray, und hier nicht einmal das, weil der schmale Türspalt keine Trefferwahrscheinlichkeit geboten hat", erklärte der Zeuge. Der Angeklagte rammte hingegen einen Spiegel in den Spalt, den die Polizisten herauszuhebeln versuchten. Der Angeklagte aber glaubt, ihm wären Spiegelscherben entgegengeworfen worden.

Ratloses Gericht

Das Gericht kam nicht weiter. Die inzwischen vier Polizeibeamten hörten Rumpeln in der Wohnung und "wussten nicht, wohin das Ganze führt". Aus ihrer Sicht war es lediglich um eine leichte Körperverletzung gegangen. Sie konnten nicht sehen, was in der Wohnung vor sich ging. Sie befürchteten, dass der sehr aufgeregte Mann sich etwas antun wolle. Sie holten deshalb die "Verhandlungsgruppe" zu Hilfe.

Da der Angeklagte auf seinen Balkon ging, kam die Feuerwehr, die vorsichtshalber ein Sprungtuch ausbreitete. Die Sache zog sich hin, während der Zeuge von der Polizei den Gang zur Wohnung sicherte, damit keine Passanten in die unübersichtliche Situation gerieten.

Polizeihund biss zu

Der Angeklagte erinnerte sich, dass ein Feuerwehrmann und ein SEK-Beamter mit der Drehleiter seinen Balkon betraten. "Ich wollte mich ergeben", sagte er. Doch der Polizist schickte ihn zur Tür und schoss zweimal mit einem Taser auf ihn. Er ging zu Boden und musste wegen seiner Angst dringend auf die Toilette. Als er zurückkam, sah er einen Hund im Wohnzimmer. "Der ist grundlos auf mich los", beteuerte er. Das Tier biss kräftig zu, wie die Narben am Unterschenkel beweisen. Danach nahm ihn die Polizei in Gewahrsam.

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