Erlangen: Kleiner Großparkplatz für E-Roller

11.8.2020, 12:00 Uhr
Erlangen: Kleiner Großparkplatz für E-Roller

© Foto: Christoph Benesch

Zwar kann man seinen E-Scooter meistens nach der Fahrt am Straßenrand oder auf dem Gehweg parken, jedoch gibt es Sonderbereiche wie den Bahnhofsvorplatz, den Rathausplatz oder den Bohlenplatz, in denen das Abstellen der Elektrofahrzeuge nicht gestattet ist. Auch auf Grün- und an Wasserflächen dürfen die Roller nicht geparkt werden. Begründet werden die Abstellverbote in diesen Zonen mit einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, mit einer Einschränkung der Barrierefreiheit oder mit denkmalpflegerischen, ökologischen und stadtgestalterischen Bedenken.

Des Weiteren dürfen abseits der Sammelstellen, sofern nicht als Verbotszone ausgewiesen, immer nur maximal vier Elektro-Scooter auf einmal abgestellt werden. Nur an einem extra dafür vorgesehenen Parkplatz wie dem am Bahnhof kann nun auch eine größere Zahl an Rollern gleichzeitig geparkt werden.

Auch an Nürnberger Straße

Auch an der Nürnberger Straße gegenüber des Rathausplatzes wurde eine für E-Scooter und Fahrräder reservierte Abstellfläche eingeführt.

Die Abstell-Regelungen für die Roller hat die Stadt gemeinsam mit den Anbietern der E-Scooter-Verleihsysteme vereinbart, um die Verkehrssicherheit und ein geordnetes Miteinander zu bewahren. Sollte ein falsch abgestellter E-Scooter auffallen, sind die jeweiligen Anbieter auch die direkten Ansprechpartner, da der Verleih und die Benutzung der Fahrzeuge nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erlangen fällt.

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