Erlangen: Radverkehr im Visier

9.11.2020, 12:00 Uhr
Erlangen: Radverkehr im Visier

© Foto: Harald Hofmann

Wegen der nicht ungefährlichen Situationen, die sich in diesem Bereich ergeben, beispielsweise durch Busse oder Lkw, die die Radler "verfolgen" und nur schwerlich überholen können, kommen immer wieder Anfragen an die Stadtverwaltung, was den Radverkehr auf dieser Achse des östlichen Landkreises Erlangen-Höchstadt angeht.

Als man seinerzeit den Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet hat, wurde auch zwischen der Stadt Erlangen und den genannten Gemeinden sowie noch ein Stückchen weiter Richtung Osten bis Neunkirchen und Eckental eine "bedeutende Verbindungsfunktion" für den Radverkehr ausgemacht. Demgemäß sind im Plannetz Radverkehr in Richtung Uttenreuth sowohl eine Radschnellverbindung, die über die St 22 40 läuft, als auch eine städtische Hauptroute über Buckenhof und Buckenhofer Siedlung enthalten.

Verbesserte Führung anvisiert

Nach Rückfrage bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth zur Radwegeplanung im Verlauf der Staatsstraße stellt sich die Sache folgendermaßen dar: In Zusammenhang mit der beabsichtigten Umgestaltung der St 22 40 zwischen dem östlichen Ortseingang Uttenreuths und dem Nahversorgungszentrum "Alte Ziegelei" befindet sich die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth in Abstimmungsgesprächen mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates, in deren "Unterhaltslast" sich die Staatsstraße befindet. Nach Auskunft der VG Uttenreuth wird hierbei eine verbesserte Führung für den Radverkehr anvisiert, so die Stadtverwaltung.

Vorhaben wird unterstützt

Weiterhin gibt es aktuell Planungen seitens des Landkreises sowie der Bayerischen Staatsforsten, die Verbindung durch den Forst über die Eisenstraße baulich zu verbessern (Wegeverbindung südlich entlang der Gemeinden Buckenhof und Uttenreuth). Die Stadtverwaltung hat an den bisherigen Besprechungen, die zu diesem Thema beim Landratsamt Erlangen-Herzogenaurach stattfanden, teilgenommen und unterstützt das Vorhaben. Eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt ist allerdings nicht vorgesehen, da es sich um eine Wegeverbindung außerhalb des Stadtgebiets und somit außerhalb der städtischen Zuständigkeit handelt.

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