Erlangen: Rechtliche Grundlage für Gestaltungsfibel fehlt

24.8.2019, 06:00 Uhr
Erlangen: Rechtliche Grundlage für Gestaltungsfibel fehlt

© Edgar Pfrogner

Derzeit wird gebaut, was das Zeug hält. Auch in Erlangen. Der Baudruck scheint enorm. Und zuweilen werden Gebäude rasch hochgezogen, wobei die Gestaltung dieser Bauwerke oft etwas zu kurz gekommen ist und optisch einiges zu wünschen übrig lässt. Da die Häuser jedoch einige Jahrzehnte stehen werden und so das Stadtbild mitprägen, sollte mehr Sorgfalt auf ihre Gestaltung gelegt werden, meint die Stadtratsfraktion der Grünen Liste (GL). Sie beantragte deshalb, dass bei "kritischen Bauvorhaben ein verpflichtendes Beratungsgespräch" erfolgen sollte. Entsprechende Grundsätze sollen schließlich in einer "Gestaltungssatzung oder -fibel" ihren Niederschlag finden.

Andere Städte haben bereits eine. Dabei muss man nicht allzu weit über die Stadtgrenze schauen. Im unterfränkischen Iphofen oder Kitzingen beispielsweise ist eine solche Gestaltungssatzung bereits gängige Praxis. Für die GL wäre jedenfalls schon ein Beratungsgespräch ein einfaches wie probates Mittel, um eine "gute bauliche Gestaltung" anzupeilen.

Dass Stadtgestaltung und Baukultur in Erlangen "sehr wichtig" sind, um das "qualitätsvolle Stadtbild" zu erhalten und weiterzuentwickeln, sehen die Stadtoberen genauso. Allerdings weisen sie auf ihre "Instrumente" hin, mit denen sie das zu erreichen versuchen. Zum Beispiel habe man beim Aufstellen von Bebauungsplänen schon ein Auge darauf, um "besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern" zu steuern, hieß es im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss.

Auch der Baukunstrat ist mit im Spiel, indem er bei städtebaulichen Vorhaben seine kritische Stimme in Form eines Gutachtens abgibt. Nicht zuletzt wird auch auf das Grundgesetz hingewiesen, das eine Eigentumsgarantie zusichert, nach der jeder Bürger über sein Eigentum verfügen kann, solange das Ganze nicht durch Gesetze eingeschränkt wird. Werden also sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, besteht bei Bauvorhaben schlicht ein "Genehmigungsanspruch", solange diese "baulichen Anlagen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten", hieß es.

Kurzum: Um eine Gestaltungssatzung für Bauvorhaben im Stadtgebiet zu erlassen, fehlt schlicht die rechtliche Grundlage, so resümiert die Verwaltung. Und eine "Gestaltungsfibel" wäre wiederum nur ein "informelles Instrument", das aber "keinen verbindlichen Charakter" hätte.

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