Erlangen: Zehn Monate Gefängnis nach Attacke auf Busfahrer

9.5.2019, 11:00 Uhr

Völlig aus dem Nichts traf ihn die Faust ins Gesicht, keinerlei warnende Anzeichen für eine solche Ausschreitung hatte er zuvor bemerken können, so erzählt ein Erlanger Busfahrer von der Nacht zum 5. Februar in der Gerichtsverhandlung.

Keine Erinnerungen an die Tat

Ein betrunkener Fahrgast hatte es grundlos auf ihn abgesehen. Der Vorfall wird im Amtsgericht als von "besonderem öffentlichen Interesse" angesehen, da es um einen Angriff auf einen Busfahrer und somit auch eine beträchtliche Gefährdung aller anwesenden Passagiere geht. Etwa 1,9 Promille hatte der Angeklagte zur Tatzeit. Der Angeklagte selbst kann sich zwar nicht mehr an die Nacht erinnern — dafür war zu viel Alkohol im Spiel — doch er widerspricht der Geschichte an keiner Stelle. Vielmehr zeigt er sich im Allgemeinen sehr reumütig.

Der Schlag traf den Fahrer hart, er erlitt Wunden und hatte auch Beschwerden im Nackenbereich, die wohl aufgrund der Überspannung seines Halses auftraten. Des Weiteren gibt er an, für mehrere Tage nach dem Vorfall mit Schwindel und Kopfschmerzen gekämpft zu haben. 40 Tage lang war er daher von der Arbeit befreit und besuchte zusätzlich eine physikalische Therapie. Laut dem Richter jedoch wäre eine Schadensersatzforderung vermutlich nur mäßig erfolgreich, da der Angeklagte laut eigener Angabe aus gesundheitlichen Gründen von Arbeitslosengeld lebt und somit keine nennenswerte Summe zahlen könnte.

Schnell zum Stehen gebracht

Dass der Bus nach Angaben des Fahrers zum Zeitpunkt der Tat zwischen 30 und 40 Stundenkilometer schnell war, macht die Angelegenheit dabei besonders schwerwiegend: Nicht nur Fahrgäste, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer hätten möglicherweise zu Schaden kommen können.

Glücklicherweise schaffte es der Fahrer, das Fahrzeug schnell und sicher zum Stehen zu bringen, während ein Passagier ihm zu Hilfe kam und den Angreifer zur Tür zog. Auch die Tatsache, dass der Angriff in keiner Weise provoziert wurde und nicht zu rechtfertigen ist, trägt entscheidend zur Straffindung bei.

Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Er bat zwar um eine Bewährungsstrafe, doch da er bereits zum zweiten Mal wegen Körperverletzung vor Gericht steht, und schon beim vorigen Mal eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen wurde, wird dieses Mal eine vollständige Freiheitsstrafe verhängt.