Erlangens Polizei-Chef: "Die Bußgelder sind nicht niedrig"

20.5.2020, 19:00 Uhr
Heuer nicht gestattet wegen der Corona-Pandemie: Kasten- und Bollerwagenläufe. 

© dpa/Peter Steffen Heuer nicht gestattet wegen der Corona-Pandemie: Kasten- und Bollerwagenläufe. 

Am Donnerstag ist Vatertag — vermutlich bei Traumwetter. Müssen wegen der Corona-Krise alle Ausflugspläne dennoch verworfen werden?
Nein. Die Regeln haben sich ja nicht verändert. Selbstverständlich kann man einen Ausflug machen oder wandern gehen. Was nicht geht, sind Vatertagsfeiern wie in den Vorjahren. Denn unabhängig von der Personenanzahl sind Feiern im öffentlichen Raum derzeit nicht zulässig.

 

"Kastenläufe sind Feierlichkeiten und können daher nicht stattfinden": Erlangens Polizei-Chef Peter Kreisel.

"Kastenläufe sind Feierlichkeiten und können daher nicht stattfinden": Erlangens Polizei-Chef Peter Kreisel. © Foto: Mößler-Rademacher

Was kann man falsch machen? Was ist weiterhin erlaubt?
Man darf sich maximal mit einem weiteren Freund auf die Vatertags-Tour begeben. Bei der Bollerwagen-Tour ist man schnell im Feiercharakter drin. Deshalb würde ich so etwas nicht empfehlen. Da sollte man sich doch lieber irgendwo einen Platz im Biergarten reservieren, dort hinwandern, eine Kleinigkeit essen und wieder zurücklaufen.


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In Erlangen mobilisierten die "Kastenläufe" in den vergangenen Jahren oft Tausende junger Menschen. Wie schaut es damit aus?

Der Kastenlauf ist eine Feierlichkeit und kann deshalb nicht stattfinden. Das wird von uns unterbunden. Wir werden kontrollieren und vor Ort sein. Auch die Reiterstaffel wird am Donnerstag im Einsatz sein. Unsere Jugend-Präventionsstreifen sind bereits jetzt unterwegs und weisen darauf hin, dass Kastenläufe und vergleichbare Feiern nicht stattfinden können. Die Freizeitanlagen wie Bürgermeistersteg oder Wöhrmühl-Insel sind von der Stadt geschlossen worden. Wir werden diese Bereiche überwachen.

 

Welche Strafen drohen, wenn die Polizei einschreiten muss?
Die Bußgelder sind nicht niedrig. Wenn wir eine größere Veranstaltung auflösen müssen, werden wir feststellen lassen, ob wir die Einsatzkosten nicht auf diejenigen, die feiern, umlegen können. Wenn jemand komplett uneinsichtig ist oder aggressiv wird, werden wir prüfen, ob wir ihn in Gewahrsam nehmen.


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