Erlanger Mietexperte: Vermieter muss heizen

15.9.2019, 15:00 Uhr
Erlanger Mietexperte: Vermieter muss heizen

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Erlanger Mietexperte: Vermieter muss heizen

© Archivfoto: Harald Sippel

Herr Winkler, wann muss der Vermieter die Heizung anmachen?

Die Regelung sieht vor, dass die Temperatur tagsüber in einer Wohnung mindestens 20 Grad Celsius erreichen muss. Am späten Abend ab 22 oder 23 Uhr kann es bis etwa 6 oder 7 Uhr in der Nachtabsenkung etwas kälter sein. Wenn die 20 Grad in der Wohnung an zwei Tagen hintereinander unterschritten werden, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass die Heizung angestellt wird. Wenn der Vermieter von einer Heizperiode spricht, ist das Quatsch. Der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass die Wohnung warm ist.

 

Was macht der Mieter, wenn sich der Vermieter trotzdem weigert?

Der Mieter kann eine Mietminderung geltend machen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, dass der Vermieter die Heizung anschalten muss. Das Beste ist, wenn sich in einer Wohnanlage möglichst viele Mieter beschweren. Aber auch wenn es sich um ein kleineres Haus handelt und der Vermieter mit dem Mieter unter einem Dach lebt, muss der Vermieter heizen. In einem solchen Fall kann der Mieter sich ein Heizgerät kaufen und die Kosten für den Stromverbrauch mit der Miete verrechnen.

 

Wo liegt die Mietminderung?

Wenn die Temperatur in der Wohnung nur 18 oder 19 Grad erreicht, kann die Bruttomiete um 10 bis 15 Prozent vermindert werden. Wenn sie auf 10 Grad sinkt, sind es 80 Prozent. Und dann heizen die Vermieter meistens doch.

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