FAU: Eignung der Kanzlerkandidatin steht außer Frage

22.11.2013, 18:00 Uhr
Der Universitätsrat hällt weiterhin einstimmig an der Kandidatin fest.

© FAU Der Universitätsrat hällt weiterhin einstimmig an der Kandidatin fest.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. November 2013 die Neubesetzung der Position des Kanzlers der FAU vorläufig gestoppt. Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens des langjährigen Amtsinhabers Thomas A.H. Schöck hatte die Universität die Stelle öffentlich ausgeschrieben.

Nach der Anhörung mehrerer Bewerber wählten eine Findungskommission und der Universitätsrat der FAU eine Kandidatin aus. Auch nach der Vorstellung des Antragstellers vor dem Universitätsrat hielt dieser in geheimer Abstimmung einstimmig an der Kandidatin fest. Diese verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Projektleitung von Veränderungs- und Verwaltungsprozessen von internationalen Spitzenuniversitäten.

Auch Wissenschaftsministerien im In- und Ausland sowie der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft haben ihre Expertise in Anspruch genommen. Ihre Kompetenzen sind für die Position einer Kanzlerin hochrelevant, gerade in Zeiten, in denen Universitätsverwaltungen sich im Wandel befinden. Die FAU will schon seit Jahren einen Weg gehen, der weg von der nachgeordneten Behörde, hin zum Dienstleister für die Wissenschaft führt. Daher steht für die Universität die Eignung der Kandidatin weiterhin außer Frage.

Der Antragsteller, dessen Bewerbung im Verfahren nicht zum Zuge gekommen war, wehrt sich gegen diese Entscheidung mit rechtlichen Mitteln. Im so genannten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht nun der FAU die Ernennung der vorgeschlagenen Kandidatin vorläufig untersagt. Die Universität prüft derzeit die weiteren Schritte.

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