FAU gewinnt im Rechtsstreit um die Kanzlernachfolge

21.2.2014, 12:57 Uhr
Wegen dem Streit um seine Nachfolge blieb Kanzler Thomas Schöck weiter im Amt.

© Harald Sippel Wegen dem Streit um seine Nachfolge blieb Kanzler Thomas Schöck weiter im Amt.

In seinem Beschluss führt der BayVGH unter anderem aus, dass die für die Stelle erforderliche Qualifikation auch „durch berufliche Tätigkeiten außerhalb bisher üblicher Verwaltungslaufbahnen“ erworben werden könne. Er widersprach damit der Argumentation des Verwaltungsgerichts, das von einem Fehler des Universitätsrats im Auswahlverfahren ausgegangen war.

„Wir freuen uns sehr, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist“, erklärt FAU-Präsident Karl-Dieter Grüske. „Damit dürfte außer Zweifel stehen, dass die vom Universitätsrat vorgeschlagene Kandidatin ausgezeichnet für die Aufgaben einer Kanzlerin qualifiziert ist.“

Der Universitätsrat der FAU hatte am 27. Februar 2013 eine europaweit gefragte und profilierte Expertin im Bereich der Universitäts- und Hochschulentwicklung als Nachfolgerin des in den Ruhestand tretenden Kanzlers Thomas Schöck vorgeschlagen. Gegen diese Entscheidung hatte ein unterlegener Kandidat den Rechtsweg bestritten. Der amtierende Kanzler Schöck muss wegen des Rechtsstreits noch ein halbes Jahr länger im Amt bleiben. Ursprünglich wollte er zum Jahreswechsel in den Ruhestand gehen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte der Universität in einem sogenannten Eilverfahren die Ernennung der Kandidatin zunächst untersagt.

Dieser Beschluss wurde jetzt aufgrund der Beschwerde der FAU vom BayVGH aufgehoben. Wie in derartigen Rechtsstreitigkeiten üblich, wird die Universität mit der Ernennung der Kanzlerin noch etwas warten, da dem unterlegenen Konkurrenten theoretisch noch der Gang zum Verfassungsgericht offen steht.

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