Feiern in Kleinsendelbach bisweilen zu laut

9.8.2018, 15:00 Uhr
Feiern in Kleinsendelbach bisweilen zu laut

© F.: Bayerlein

So steht es in der Benutzungsordnung für das Schwabachstüberl der Gemeinde Kleinsendelbach aus dem Jahr 2009. Das schmucke Haus in der Schwabachstraße Nr. 1 wird nicht nur gerne von den Fischern, den Senioren oder wie jüngst an der Steinbacher Kärwa genutzt, sondern auch von Bürgern der Gemeinde für private Feiern.

In der Vergangenheit ist es jedoch wiederholt zu Ruhestörungen durch Mieter gekommen, welche bis in die frühen Morgenstunden lautstark gefeiert haben. Die Anwohner wurden dadurch teils massiv in ihrer Nachtruhe gestört, heißt es in der Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates. Bürgermeisterin Gertrud Werner schlug daher vor, dass die Benutzungsordnung für die Vermietung zeitlich bis zum Eintritt der Sperrzeiten der Gemeinde (1 Uhr) begrenzt wird. Mit den meisten Nutzern gibt es keine Schwierigkeiten, Probleme treten aber manchmal bei privaten Feiern auf, insbesondere wenn Jugendliche feiern.

Darüber entwickelte sich im Gemeinderat eine rege Diskussion. In einzelnen Redebeiträgen wurde teils Verständnis für die Feiernden gezeigt, anderseits aber auch für die Anwohner. Einstimmig beschloss dann der Gemeinderat, dass die Benutzungsordnung eine ergänzende Regelung erhalten soll. Ein Benutzervertrag kann nur mit einem Erwachsenen geschlossen werden, der ist verantwortlich.

Weiter wurde über eine Kaution von 100 Euro gesprochen. Wenn Probleme im Wiederholungsfall auftreten, wird mit dem Mieter kein weiterer Mietvertrag für das Schwabach-stüberl mehr abgeschlossen. Die Sperrzeit soll offiziell 1 Uhr sein, bei privaten Feiern zeigten sich die Ratsmitglieder jedoch offen, wenn es länger dauert. Allerdings sollte dann nur noch im Haus gefeiert

werden.

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