Was tun, wenn Wespen nisten?

Feuerwehr Erlangen hilft auch in Insektenfragen

23.8.2021, 18:30 Uhr
Wespen (Symbolbild).   

© Julian Stratenschulte, dpa-tmn Wespen (Symbolbild).  

Herr Weidinger, wann ist die Blütezeit von Wespen- und Hornissennestern?

Im Schwerpunkt werden wir hier in den Monaten April bis September alarmiert, wobei es in diesem Jahr bis zum jetzigen Zeitpunkt für uns kaum Wespeneinsätze gab.

Wie viele solcher Nest-Einsätze hatten Sie in diesem Jahr bislang?

Bislang sind wir in diesem Jahr in diesem Zusammenhang lediglich neunmal ausgerückt.

Was können Menschen tun, die im Garten oder am Balkon solche Nester entdecken? Wie verhält man sich richtig?

Grundsätzlich gilt natürlich – wenn möglich - Abstand zu halten, Ruhe zu bewahren, Erschütterungen des Nestes vermeiden, keine Manipulationen am Nest vornehmen, die Flugbahn nicht verstellen und darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der unmittelbaren Nähe befinden! Darüber hinaus gibt es von den entsprechenden Fachverbänden viele weitere Hinweise zu dem adäquaten Umgang mit Wespen- und Hornissennestern, so dass sie oftmals auch an ihrem Ort belassen werden können.

Sollte eine Gefährdung von Personen vorliegen, kann über die Untere Naturschutzbehörde - in Erlangen ist dies die zuständige Stelle im Amt für Umweltschutz und Energiefragen (Telefon 09131 86-1299) - eine Genehmigung zur Entfernung eingeholt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kommt die Feuerwehr?

Die Feuerwehr entfernt Wespennester im Rahmen strenger umwelt- und artenschutzrechtlicher Vorgaben nach der beschriebenen Genehmigung durch das Umweltamt der Stadt. Die Beseitigung erfolgt ausschließlich, wenn eine Gefährdung für Personen besteht. Darunter fallen zum Beispiel Wespennester auf Spielplätzen, in Rollladenkästen von Kinderzimmern oder im Wohnumfeld von Menschen mit Allergien. Hornissennester werden von der Feuerwehr nur dann beseitigt oder umgesiedelt, wenn hierzu ein konkreter Auftrag vom Umweltamt der Stadt vorliegt, da Hornissen einem besonderen Artenschutz unterliegen. Die jeweilige notwendige Genehmigung muss durch die Betroffenen eingeholt werden. Für das abschließende Entfernen eines Wespennestes stehen neben der Feuerwehr selbstverständlich auch die gewerblichen Insekten- und Schädlingsbekämpfer zur Verfügung.

Wer bezahlt den Einsatz?

Der Einsatz ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe nach der Gebührensatzung der Feuerwehr kostenpflichtig und muss zum Beispiel durch den Eigentümer/Vermieter der Wohnung übernommen werden.

Wie entfernt die Feuerwehr solche Nester?

Es rüsten sich zwei Kollegen mit entsprechender Schutzkleidung aus. Wenn es möglich ist, wird versucht, das Wespennest umzusiedeln. An schwieriger zugänglichen Stellen wird ein dafür vorgesehenes Aerosol mit hohem Druck auf das Wespennest aufgebracht, was zum Absterben der Tiere führt; anschließend wird das Wespennest fachgerecht entsorgt.

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