Frau darf Krippe führen, obwohl Pflegekind weggenommen wurde

5.7.2014, 15:09 Uhr
Eine Gemeinde hat eine "Garantenpflicht" gegenüber den Eltern, dass ihre Kinder in Einrichtungen gut aufgehoben sind (Symbolbild).

© dpa Eine Gemeinde hat eine "Garantenpflicht" gegenüber den Eltern, dass ihre Kinder in Einrichtungen gut aufgehoben sind (Symbolbild).

Die Eignung von Sonja B. zur Betreuung von Kindern in einer Krippe sei durch die öffentlich bekannt gewordene Herausnahme des Kindes aus der Familie aus Sicht des Jugendamtes des Landkreises „nicht in Frage gestellt“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde. Nach dem Bekanntwerden des Falls, von dem das Jugendamt des Landkreises nach eigener Aussage erst über die Medien erfahren habe, habe man mit B. ein Gespräch geführt und „wichtige, im Rahmen der Betriebserlaubnis relevante Punkte" besprochen, die die beiden Einrichtungen in Forth und Eschenau betreffen. Ein Entzug der Betriebserlaubnis habe "zu keiner Zeit" im Raum gestanden.

Hintergrund für die Stellungnahme war eine Anfrage an das Landratsamt, die sich auf einen Antrag der SPD-Fraktion im Eckentaler Gemeinderat bezieht. Darin hatte die Fraktion beantragt, die Trägerschaft der beiden Krippen in Forth und Eschenau zu überprüfen und B. gegebenenfalls zu entziehen. Die Begründung: die Leitung oder Trägerschaft einer Krippe sei in „keinster Weise mit dem Entzug eines Pflegekindes vereinbar“. Zudem seien in der Forther Kinderkrippe schon „diverse Vorfälle“ passiert.

Entzug des Pflegekindes

SPD-Fraktionssprecher Konrad Gubo bestätigte, den Antrag an die Gemeinde, die diesen an die Fachaufsicht des Landratsamt weitergeleitet hatte, gestellt zu haben. Es sei darum gegangen, zu klären, inwieweit der Entzug des Pflegekindes und die Medienberichte „Auswirkungen auf unsere Einrichtungen haben.“

Schließlich habe die Gemeinde eine „Garantenpflicht“ gegenüber den Eltern, dass ihre Kinder in den Einrichtungen gut aufgehoben seien. Das beträfe nicht nur die Forther, sondern auch die Eschenauer Krippe, die Sonja B. im Auftrag der Gemeinde Eckental seit 2012 leitet.

Dass der SPD-Antrag etwas mit einer juristischen Auseinandersetzung der Familie einer SPD Marktgemeinderätin mit der Forther Einrichtung zu tun hat, dementiert Gubo. "Der Antrag hat nichts mit dem Verfahren zu tun“. Ende vergangenen Jahres hatte sich das Enkelkind einer Markträtin in der Forther Krippe ein Bein gebrochen. Unterdessen sorgte das Gerücht, dass die Forther Krippe möglicherweise vor einer Schließung steht für Unruhe. Mütter starteten eine Unterschriftenaktion für den Erhalt.

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