Genesen: Hier lässt man die Covid-Infektion eintragen

10.6.2021, 06:00 Uhr
Was gilt für Genesene?

© dpa Was gilt für Genesene?

Herr Dr. Drossel, wann müssen Genesene eine Schutzimpfung erhalten?

Das Impfzentrum folgt hier den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Im Verlauf einer Covid-19-Infektion bildet die erkrankte Person Antikörper gegen mehrere Epitope des Virus, auch gegen das Spike-Protein. Nach abgelaufener Infektion wird eine Nachimpfung im Abstand von sechs Monaten bisher als ausreichend angesehen.

"Nicht sinnvoll"

Nun herrschen widersprüchliche Aussagen dazu, ob auch eine Zweitimpfung notwendig ist.

Eine zweite Impfung wäre zwar nicht schädlich, ist aber nicht erforderlich und angesichts des bestehenden Impfstoffmangels auch nicht sinnvoll.

Vor allem jüngere Menschen haben die Gelegenheit ergriffen, sich durch die Entpriorisierung mit AstraZeneca impfen zu lassen. Was empfehlen Sie diesen für die Zweitimpfung?

Genesen: Hier lässt man die Covid-Infektion eintragen

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Auch hier folgen wir den Vorgaben der StIko, die sich streng an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Personen, die über 60 Jahre alt sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, werden auch mit AstraZeneca zweitgeimpft. Personen unter 60 erhalten eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, also BioNTech/Pfizer oder Moderna. Die ersten Studien über diese sogenannte heterologe Impfung haben gezeigt, dass diese Kombination ebenfalls sehr wirksam und gut verträglich ist. Auf ausdrücklichen Wunsch können auch unter 60-Jährige eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten.

Eintrag im Impfpass

Genesene können ihre Covid-Infektion neuerdings im Impfpass eintragen lassen, um die "Zettelwirtschaft" bis zur Einführung des digitalen Impfausweises zu vereinfachen. Stellt das Impfzentrum diese Nachweise aus?

Tatsächlich erreichte uns der Hinweis aus dem Staatsministerium, dass Infektionen vermerkt werden können. Vorzulegen ist dazu der Laborbefund des positiven PCR-Tests. Wer diesen Befund nicht oder nicht mehr hat, kann diesen beim Gesundheitsamt anfragen.

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