Graffiti sprühend durch Baiersdorf gezogen

2.10.2020, 11:00 Uhr

Alle drei wirken geknickt. "Es war eine echt dumme Idee", sagt der 19-jährige Hilfsarbeiter. In der Tat: Im Februar dieses Jahres hatten die drei nach eigener Aussage ordentlich Alkohol getrunken – vor allem Wodka und Likör –, bevor sie gemeinsam die Idee ausheckten, im Baumarkt ein paar Dosen blauer und schwarzer Lackfarbe zu kaufen. Damit zogen sie dann quer durch Baiersdorf.

Die Anklageschrift listet 16 Fälle von Sachbeschädigung auf: Die Angeklagten besprühten alles von Garagen über Hauswände, Zäune und Mauern bis hin zu Werbeflächen und Parkbänken. Und zwar mit Buchstaben-Kombinationen wie "KU" oder "LHO", die sie sich angeblich selbst nicht erklären können. Lediglich bei Schriftzügen wie "Pascha" oder "ACAB" lässt sich ein Sinn dahinter erkennen. Der Schaden, den die drei angerichtet haben, beläuft sich insgesamt auf rund 5000 Euro.

Aufgeflogen sind die drei, weil einer von ihnen eine sehr auffällige Jacke trug und weil an einem Tatort eine Sprühdosen-Kappe mit dem Preisschild des Baumarktes zurück-blieb. Somit konnte die Polizei die Täter ermitteln.

Alle drei räumen vor Gericht die Taten ein, hauptsächlich der 19-Jährige trägt auch zu einer lückenlosen Rekonstruktion des Weges bei, den die jungen Männer Graffiti sprühend zurückgelegt haben.

Schuldeinsicht und Reue

Das rechnet Richter Wolfgang Pelzl dem 19-Jährigen hoch an, auch dass er Einsicht und Reue zeigt und sich für die Taten entschuldigt. Er hat nämlich bereits drei Vorstrafen vorzuweisen, weshalb er nicht so glimpflich davonkommt wie seine Kumpanen. Der 18- und der 20-Jährige haben noch keine Vorstrafen. Das Gericht stellt das Verfahren gegen die beiden ein, sie müssen jeweils 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Aber auch bei dem 19-Jährigen handelt es sich in den Augen von Richter Pelzl um eine "typische Jugendverfehlung". Zudem sieht Pelzl die Gruppendynamik sowie ein selbst eingeräumtes Alkoholproblem bei dem 19-Jährigen. Er verurteilt den jungen Mann zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 400 Euro Geldbuße sowie jeweils sechs Terminen bei der Suchtberatung und bei der GGFA, um ihm berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Außerdem erlegt Pelzl dem 19-Jährigen noch ein Jahr Alkoholabstinenz auf. Das Urteil ist rechtskräftig.

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