Grüner Saum im Gewerbegebiet? Kaum einer hält sich dran

20.9.2019, 14:00 Uhr
Grüner Saum im Gewerbegebiet? Kaum einer hält sich dran

© Foto: Dieter Köchel

Der Bebauungsplan schreibt hier zwingend vor, dass die jeweiligen Grundstückbesitzer ihre Grundstücke mit einem drei Meter breiten Grünstreifen einsäumen müssen. Bei einem Bauvorhaben in der Erwin-Moritz-Reiniger-Straße hat der Bauherr eine Befreiung von der Festsetzung zur "Begrünungsbindung" beantragt. Bedingt durch den Bau weist der Grünstreifen nicht überall eine Breite von drei Metern auf; stattdessen würde er zwischen Null und 4,60 Metern schwanken.

Grünfläche von insgesamt 414 Quadratmetern

Julia Seidel (FDP) und Matthias Götz (SPD) wollten zunächst darauf beharren, dass der Drei-Meter-Streifen eingehalten wird. Denn es sei ja der Wille des Stadtrats gewesen, die Eingrünung aus städtebaulichen Gründen vorzuschreiben, sozusagen, um dem Ganzen ein Gesicht zu geben. Nach kurzer Debatte verständigte sich das Gremium mehrheitlich darauf, dem Bauvorhaben zuzustimmen, wenn die erforderliche Grünfläche von insgesamt 414 Quadratmetern auf dem Baugrundstück nachgewiesen wird.

Kurz darauf kam es zur Wiedervorlage eines Bauantrags in der Fritz-Hartmann-Straße, den der Bauausschuss im Juli noch abgelehnt hatte. Nun war die Zustimmung zu signalisieren, wollte man einer Ersatzvornahme durch den Landkreis zuvorkommen. Auch hier wird eine Befreiung von der Festlegung auf den Drei-Meter-Grünstreifen beantragt. Insgesamt kann der Bauherr belegen, dass die Grünfläche auf dem Areal von der Quadratmeterzahl her nicht kleiner ist, als wenn er einen drei Meter breiten Streifen anlegen würde. Das hält das Landratsamt für genehmigungsfähig.

Matthias Gemperlein vom Bauamt wies das Gremium darauf hin, dass es auch in der Vergangenheit schon Ausnahmegenehmigungen erteilt habe. Das mochte zunächst niemand glauben, bis Gemperlein per Luftbild an der Leinwand das Gewerbegebiet von oben zeigte. Von regelmäßgen Grünsäumen um die einzelnen Gewerbegrundstücke kann dabei nicht die Rede sein. Manche Areale sind halb umgrünt, andere haben hinter ihrem Gebäude fürs Auge des Firmenbesuchers unsichtbar eine Grünfläche angelegt. Wieder andere haben auf ihrem Betriebsgelände ganz auf Grün verzichtet. Zum Entsetzen der Räte stellt sich das Gewerbegebiet städtebaulich nicht als Einheit dar, in dem die Grundstücke einen Grünsaum haben, sondern als "Kraut und Rüben".

Kulturscheune: Ein Kompromiss ist gefunden

Das führte zum Auftrag an die Verwaltung, das Landratsamt einzuschalten. Die Kreisbehörde soll die Einhaltung des Bebauungsplans überprüfen. Vom Umweltamt erhoffen sich die Stadträte Auskunft darüber, ob ein regelmäßiger Grünstreifen um ein Areal herum von größerem ökologischen Wert ist, oder ob besser eine Grünfläche angelegt werden sollte.

Eine weitere öffentlichkeitswirksame Baugenehmigung ist die Umnutzung des einstigen Hotels Brandenburger Hof in der Hauptstraße in Wohnungen. Elf Wohneinheiten zwischen 15 und 120 Quadratmetern soll es hier künftig geben. Der Bauherr muss vier Stellplätze ablösen.

Schließlich kann ein Nebengebäude der Forchheimer Straße 2 endlich als Kulturscheune genutzt werden. Ein Kompromiss mit dem Landratsamt ist gefunden; die kulturelle Nutzung darf nur punktuell stattfinden. Die Räte zeigten sich erfreut, dass die Altstadt belebt wird.

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