Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei unter 50 – und nun?

16.5.2021, 17:52 Uhr
Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei unter 50 – und nun?

© Screenshot: RKI

Am deutlichsten würden Einzelhändler eine weitere Lockerung verspüren: Laut 12. Bayerischem Infektionsschutzgesetz dürften diese in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei unter 50 liegt, regulär öffnen. Gelockert werden würde in diesem Fall "ab dem übernächsten darauf folgenden Tag", also ab kommendem Mittwoch. Das Landratsamt müsste zuvor aber eine amtliche Bekanntmachung veröffentlichen.

Keine Negativ-Tests mehr nötig

Kunden bräuchten dann keinen Termin mehr. Die Regeln wie Mindestabstand und FFP2-Maskenpflicht blieben aber bestehen. In Geschäften wäre bis 800 Quadratmetern Ladenfläche ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt, darüber hinaus ein Kunde je 20 Quadratmeter.

Über weitere Erleichterungen dürfte sich auch die Gastronomie freuen, die im Landkreis seit vergangenem Donnerstag erstmals seit Monaten die ersten Gäste im Außenbereich empfangen kann. Bliebe die Inzidenz weiter bei unter 50, müssten Gäste keinen negativen Test mehr vorweisen. Der ist aktuell dann noch vorgeschrieben, wenn sich ein Hausstand mit einem weiteren trifft (maximal fünf Personen). Bei einem Wert zwischen 35 und 50 könnten sich ein Hausstand und ein weiterer treffen (maximal fünf Personen).

Erleichterungen für Theater  und Kino

Würde die Inzidenz weiter sinken und stabil bei unter 35 bleiben, könnten sich schließlich ein Hausstand und zwei weitere (maximal 10 Personen) im Außenbereich treffen.

Für Theater oder Kinos würde es insofern leichter, als dass eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung nicht mehr erforderlich wären. Mindestabstand und FFP2-Masken blieben aber weiter Pflicht.



Eine stabile Inzidenz von unter 50 bedeutet für Schulen folgendes: Grundschüler dürfen in allen Klassenstufen in den Präsenzunterricht. Das gilt bereits jetzt schon. Alle anderen Klassenstufen, egal welcher Schulart, könnten nun endlich auch wieder in den Präsenzunterricht dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder alternativ in den Wechselunterricht. Eine Testung zweimal wöchentlich bliebe Pflicht.

Wenig Auswirkungen z.B. beim Friseur

Auch Sportler würden von weiteren Lockerungen profitieren: Für kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich bräuchte es keinen Negativtest mehr.

Für Friseure und Fußpfleger würde eine Inzidenz von unter 50 zunächst wenig ändern. Sie dürfen weiter öffnen, Kunden brauchen ab einer Inzidenz von unter 100 keinen Negativtest, müssen aber nach wie vor eine FFP2-Maske tragen.

Was generelle Kontaktbeschränkungen betrifft, hätte die stabile Inzidenz von unter 50 zunächst keine weiteren Auswirkungen: Der eigene Hausstand darf sich weiter mit einem weiteren Hausstand treffen, sofern nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Erst ab einem Wert von unter 35 sind Treffen mit dem eigenen Hausstand mit bis zu zwei weiteren (maximal zehn Personen) erlaubt.

Ob Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels wieder öffnen dürfen, entscheidet ebenfalls die Sieben-Tage-Inzidenz. Das bayerische Kabinett hatte in der vergangenen Woche Lockerungen unter strengen Hygienevorschriften ab Freitag, 21. Mai, dort in Aussicht gestellt, wo der Wert stabil bei unter 100 liegt.

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