"Jerusalema"-Challenge: Teilnahme könnte auch im Landkreis ERH Konsequenzen haben

22.2.2021, 13:23 Uhr

© Screenshot: BRK Erlangen-Höchstadt

Durch das Video, in dem Rettungskräfte des Bayerischen Roten Kreuzes in Erlangen zum Beispiel nach vorgegebenen Schrittfolgen zum Lied tanzten, wollte das BRK wieder ein bisschen Humor in diese vom Coronavirus bestimmten Tage bringen.

Über 100.000 Klicks bekam das Video – und jede Menge Komplimente dazu, erzählt Rettungsdienst-Leiter Thomas Heideloff. Inzwischen habe er das Video allerdings gelöscht, weil das US-amerikanische Unternehmen Warner Music, dem die Rechte am Lied gehören, nach Medienberichten Schreiben vor allem an Organisationen und Vereine verschickt hat und Lizenzgebühren einfordert.

Eine bittere Erfahrung

"Bei uns gab es daraufhin überall lange Gesichter", so Heideloff. Eine bittere Erfahrung sei das für ihn gewesen, leid täten ihm vor allem die engagierten Kollegen, die, wie berichtet, das Video in ihrer Freizeit aufgenommen hatten und anderen eigentlich nur eine Freude damit machen wollten.

Auch Michael Lang von der Spielkiste in Höchstadt hatte sich an der Challenge beteiligt. "Wir wollten uns während des Lockdowns einfach mal wieder bei unseren Kunden in Erinnerung bringen." Die positiven Rückmeldungen seien überragend gewesen. Doch als er von den Plänen von Warner Music hörte, habe er keine 20 Sekunden überlegen müssen: "Ich hab‘s gelöscht". Damit sei das Thema für ihn erst einmal abgeschlossen.

Video gelöscht – und jetzt?

Ist es das? Michael Metzner ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht in Erlangen und sagt, dass Warner mit der Abmahnung die stattgefundene Nutzung in Rechnung stellt. "Die kann durch das Löschen des Videos nicht rückgängig gemacht werden." In welchem Ausmaß der Konzern längst gesichert hat, wer an der Challenge mitgemacht hat, wisse niemand.

Er glaubt zwar nicht an eine Abmahnwelle. Rein rechtlich sei der Schritt allerdings nachvollziehbar: "Warner ist letztlich verpflichtet, die Rechte seiner Künstler zu schützen." Nur weil Polizisten, Krankenschwestern oder Feuerwehrmänner aus Irland, Israel oder eben dem Landkreis Erlangen-Höchstadt mitgemacht haben, sei die Challenge nicht rechtmäßig.

Hätte Warner Music auch anders reagieren können?

Er frage sich allerdings, ob es vielleicht nicht auch andere Wege gegeben hätte. Ob jemand, der nun ein Schreiben aus den USA erhält, diese anfechten könne, hänge vom genauen Inhalt des Schreibens ab. Möglich sei, dass Warner eine formale Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung verschickt, die unterschrieben werden muss. Und dass das Unternehmen gleichzeitig auch Schadensersatz einfordert.

Dafür, so Metzner, gebe es verschiedene Möglichkeiten. Warner könnte zum Beispiel das Geld einklagen, das eigentlich an Lizenzgebühr angefallen wäre. Oder den Gewinn, der mit dem veröffentlichten Video eventuell durch Werbung gemacht wurde.

Summen zwischen 3000 und 4000 Euro machen aktuell die Runde. Thomas Heideloff hofft, dass seine Diensthaftpflicht einspringt, sollte er tatsächlich Post erhalten. Auch Michael Lang wartet erst einmal ab.

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