Bewerbung bis 23. Februar
Jugendschöffen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt gesucht
25.1.2023, 12:42 UhrInteressenten sollen unparteilich, selbständig und urteilsfähig sein. Auch gesundheitlich müssen sie in der Lage sein, das Ehrenamt für fünf Jahre zuverlässig auszuüben. Jugendschöffe kann nur sein, wer im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ausreichend Deutsch kann und nicht vorbestraft ist.
Außerdem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sich beispielsweise haupt- oder ehrenamtlich in Jugendverbänden, Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, in der Schule oder privat als Betreuer oder Erzieher engagieren. Bestimmte Berufsgruppen werden nicht bevorzugt, generell sollen geeignete Personen aus allen Bevölkerungskreisen berücksichtigt werden.
Bis 23. Februar bewerben
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 23. Februar bei seiner Wohngemeinde oder beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen, auf die Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Amtszeit 2024−2028 setzen lassen. Der Jugendhilfeausschuss erstellt dann eine Vorschlagsliste für das Gericht. Das letzte Wort hat dann das Amtsgericht Erlangen.
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