Kalchreuth greift durch und kontrolliert künftig strenger

2.5.2021, 05:46 Uhr
Kalchreuth greift durch und kontrolliert künftig strenger

© Ernst Bayerlein

Den Beschluss dazu fasste der Gemeinderat bereits im September des Vorjahres, zu Beginn des neuen Jahres trat die Gemeinde dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in Amberg, einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, als Mitglied bei. Wie in der März-Sitzung des Gemeinderates bekannt wurde, fand ein Gespräch von Gemeinde, Zweckverband und Polizei statt, wo die Einzelheiten der Verkehrsüberwachung besprochen und festgelegt wurden.

Zuvor wurden noch etwa 50 neue Verkehrsschilder beschafft und an Stellen im Ort, wo es immer wieder Probleme gab, aufgestellt. Grundsätzlich wird ab sofort das komplette Gemeindegebiet überwacht. Also vom falsch abgestellten Anhänger bis zu Falschparkern. Verstärkt überwacht sollen an den Wochenenden die Gebiete um die Wanderparkplätze und Spielplätze werden. Der fließende Verkehr wird überwiegend an den Gefahrenstellen der Durchgangsstraßen überwacht. Unter anderem wird es in den folgenden Straßen zu Überwachungen in der Buchenbühler Straße, der Fürther Straße, Erlanger Straße, Heroldsberger Straße, in der Weißgasse, Röckenhofer Straße. Röckenhofer Hauptstraße, Adam-Kraft-Straße, Am Spirkbrunnen und Käswasser Straße kommen.

Bei Verstößen handelt es sich um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem geltenden Bußgeldkatalog geahndet werden. Beim Falschparken beginnt der Strafzettel bei 10 Euro (bis 110 Euro), bei Geschwindigkeitsüberschreitungen das Bußgeld bei 30 Euro bis zu 680 Euro, weiter gibt es ein bis zwei Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Den Umfang der Überwachung hat die Gemeinde bestimmt, sie hat im fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und im ruhenden Verkehr 20 Stunden pro Monat gebucht.

Die Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgeldern gehen an die Gemeinde. Dafür ist eine Aufwandsentschädigung für Personal- und Technikkosten sowie für die Sachbearbeitung pro Fall an den Zweckverband zu zahlen.

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