Hans von Wallenrod

Kalchreuth: Vom "Buhlhannes" zum Ehrenmann

31.8.2021, 18:25 Uhr
Kalchreuth: Vom

© Ernst Bayerlein

Hans von Wallenrod war der markgräfliche Amtmann in Schwabach. Für eine ewige Messe erwarb er Mitte des 15. Jahrhunderts von Ulrich VI. Haller für die Stiftung „Wallenroder Pfrundt“ zu Gunsten der Pfarrkirche zu Schwabach die Kalchreuther Grundstücke. Entsprechend waren dann die Bauern des Kirschendorfes verpflichtet, für das „Vicariat der Pfarre Schwabach“ jährlich den Zehnten abzuliefern.

Im 11. und 12. Jahrhundert war der Ort Kalchreuth entstanden - die Flur wurde aus dem Reichswald herausgerodet. 1298 ist die erste schriftliche Erwähnung in einer alten Urkunde. 1342 kaufte Ulrich II. Haller das gesamte Dorf als „frei Eigen“ von den Nürnberger Burggrafen Johann und Albrecht.

Im Besitz der Haller

insgesamt könnten es etwa 60 Ur-Höfe gewesen sein. Die Nachfolger in der Familie teilten dann 1425 das väterliche Erbe. Als Grundherren werden 1441 die Brüder Ulrich VI. Haller, Andreas III. und Berthold IV. sowie ihr Vetter Konrad III. genannt. Die Herrschaft über das Dorf war aber immer in den Händen der Familie Haller.

Dies änderte sich, als Ulrich VI. Haller im Jahre 1465 16 Güter in Kalchreuth an den Amtmann zu Schwabach und Ritter Hans von Wallenrod verkaufte. Die Familie Wallenrod war ein altes fränkisches Geschlecht. Hans von Wallenrod wurde als Knabe in Preußen von seinem Onkel, dem Hochmeister des Deutschen Ritterordens Konrad von Wallenrod, fürsorglich erzogen.

Er nahm an einer Pilgerreise nach Jerusalem teil und war auch als Berater beim Konzil in Konstanz dabei. Der später so fromme Amtmann und Ritter hatte reichlich wilde Jahre hinter sich. Seine besondere Schwäche galt dem weiblichen Geschlecht. Die Zahl seiner „Eroberungen“ hatte ihm bei adligen Kollegen bald den zweifelhaften Ruf eines „Buhlhannes“ eingebracht.

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© Ernst Bayerlein

Er selber rühmte sich in seinen Memoiren „Sündig Leben“ sogar "diesbezüglich erfolgreicher Beziehungen" zur Gemahlin von König Sigismund, an dessen Hof er eine Weile lebte. Später wurde Hans von Wallenrod Erzieher des Markgrafens Albrecht Achilles von Brandenburg und trat 1464 schließlich als Amtmann bis zu seinem Tod im Jahre 1473 ganz in den markgräflichen Dienst.

Dass Hans von Wallenrod sein umstrittenes Privatleben beendete, lag schließlich an seiner Eheschließung mit Sybille von Lentersheim, der es offensichtlich gelang, den einstigen Frauenhelden zu einem regelrechten Mustergatten und zu einem Beispiel christlichen Lebenswandels umzuerziehen, wie es in einem Buch von Max Herold von 1896 heißt.

Hans von Wallenrod gedachte denn auch, eine christliche Stiftung einzurichten. Im "Confirmations-Brief" von 1465 heißt es: "Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden, Bischoff zu Eichstätt, entbieten allen christgläubigen Menschen gegenwärtigen und zukünftigen des Ewig Heil in unserem Herr Jesu Christe und Thun zu wissen zu ewigem Gedächtnis, dass zu uns kommen ist der Stiftung wegen unser lieber Hans von Wallenrod, Ritter, derzeit Amtmann zu Schwabach, und hat uns zu erkennen geben, wie er die Vergänglichkeit dieser Welt betracht und zu Sinne genommen und dass dem Menschen zur Seelen Seligkeit am meisten dienet, das zeitlich Gut zu Gott zu kehren."

Neuer Grundherr

Dann wird im Detail aufgeführt, dass alle Sonn- und Feiertage am St.-Catharinen-Altar in der Kirche zu Schwabach "eine fromme Mess durch einen Priester zu lesen, schuldig und pflichtig ist". Die 16 Anwesen in Kalchreuth hatten dann einen anderen Grundherren, nämlich die Kirche zu Schwabach, vertreten durch den jeweiligen Vikar, später durch den Diakon und 2. Pfarrer. Bis 1812 unterstanden die Bewohner dessen Gerichtsbarkeit.

In der Pfarrkirche Sankt Johannis des Täufers in Schwabach erinnert insbesondere ein Grabmal an Hans von Wallenrod. Er ist in Ritterrüstung zusammen mit seiner Ehefrau Sybilla von Lentersheim dargestellt. Weiter erwarb Hans von Wallenrod ein Anwesen am Martin-Luther-Platz in Schwabach, das sogenannte Vikariatsgebäude, „um damit die Wallenrodsche Stiftung auszustatten“.

Die Stiftung bestand jährlich aus "zwölfeinhalb Eimer und 14 Metzen (umgerechnet 1280 Liter) an Weizen und fünfdreiviertel Eimer und sieben Metzen (608 Liter) an Hafer, achteinhalb rheinischen Gulden, 82 Käß sowie jeweils 30 Hühner und war im Herbst sowie an Fastnacht zu geben".

Im Ort verstreut

Die 16 Bauernhöfe waren verstreut im gesamten Ort. Mehrere Gehöfte waren in der Weißgasse und in der heutigen Sackgasse. Nach einer alten Chronik wird das heutige Anwesen der Familie Nützel als Gut mit Wirtschafts- und Bäckergerechtigkeit bezeichnet. Um 1650 wird ein Conrad Fink als Wirt, Beck und Wallenrodscher Vogt genannt.

"Als solcher befahl er seinen Untertanen, dass sie alle Getränke nur bei ihm zu holen, alle Hochzeiten und Taufschmäuse sowie Leichentrunke bei ihm in der Wirtschaft abzuhalten hätten", schreibt Heimatforscher Wilhelm Held in der Dorfchronik. Diese Maßnahme löste bei den anderen Grundherren, besonders bei der Patrizierfamilie Haller jahrelangen Streit aus. Kalchreuth hatte nämlich um diese Zeit vier verschiedene Grundherren und zahlreiche Wirtschaften.

Um 1761 folgte dann ein Peter Schmidt als Wirt, Beck und Wallenrodscher Vogt. 1802 ist ein Georg Hartmann bekannt als angehender Wirt und Beck, während sein Sohn Lorenz 1847 nur noch als Bauer erwähnt ist. Es ist anzunehmen dass die Bäckerei und die Wirtschaft um diese Zeit aufgegeben wurden.

Dorfordnung erlassen

Schon im Jahre 1527 wurde das Rechtsleben der Gemeinde "zu Dorf und Flur" mit einer Dorfordnung geregelt. Darüber berichtet Pfarrer Gottlob Rehlen in einer Chronik von Kalchreuth im Jahre 1840: "Es traten Übertritte und Verletzungen zu Tage, so dass noch Ärgeres zu befürchten ist." Deshalb trat die Hallersche Familie, die im Besitz von 37 Gütern war, mit den anderen Eigenherren, dem Wallenrodschen Vikar zu Schwabach (16 Güter), dem Herren Mathes Sauermann (vier Güter) und der Frau Magdalena Truchseß von Wetzhausen (für den Markgrafen acht Güter) sowie mit der ganzen Gemeinde zusammen, um sich auf eine neue Dorfordnung zu einigen.

In dieser wurde bestimmt, dass "jährlich vier Dorfbürgermeister, zwei Bauern und zwei Köbler (Einwohner ohne eigene Ackerflächen) erwählt und dass durch acht Märker eine neue Markung des ganzen Dorfes" vorgenommen werden solle. Auch Strafen wurden festgelegt. So waren zum Beispiel bei "Geschrei und anderem Treiben auf dem Kirchhof während des Gottesdienstes" vier Gulden zu bezahlen. Bereits 1560 gab es dann wieder eine große Versammlung, bei der abermals eine neue Gemeindeordnung mit 18 Artikeln beschlossen wurde.

Die Stiftung gab es bis zum Ende der Feudalherrschaft 1848. Das adelige Geschlecht derer von Wallenrod ist in Franken um 1700 erloschen. In Kalchreuth erinnert ein Straßenname an Hans von Wallenrod.

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