Kind angefallen: Hundebesitzerin aus Erlangen muss in Haft

12.12.2017, 20:36 Uhr
Kind angefallen: Hundebesitzerin aus Erlangen muss in Haft

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Es sollte eigentlich ein schöner morgendlicher Spaziergang für einen Achtjährigen werden: Gemeinsam mit dem Schäferhund des Nachbarn durch das heimatliche Stadtviertel flanieren, bisweilen kurz an- und innehalten, dann wieder das Tempo anziehen, mit dem Vierbeiner um die Wette laufen. In den ersten Minuten verlief auch alles nach Plan. Wenig später findet sich der Junge auf einem Autodach wieder, ist völlig verängstigt. Was war passiert?

An besagtem Morgen ist auch die Angeklagte mit ihren beiden Vierbeinern unterwegs, trifft auf das Gespann. Die Tiere kennen, beschnuppern und begrüßen sich. Die Leinen geraten durcheinander, die Rentnerin versucht, sie zu entwirren. Dabei löst sie die Schnur eines ihrer Haustiere, welcher sofort auf den Jungen zuläuft, an ihm hochspringt und ihm Kratzwunden an Oberschenkel, Arm und im Gesicht zufügt. Als das Kind davonläuft, nimmt der Hund die Verfolgung auf. Erst als ein Bauarbeiter beherzt eingreift und den Buben auf ein Autodach hebt, ist der Spuk vorbei.

Gab es einen Tritt?

Von aggressivem Verhalten will die 60-jährige jedoch nichts wissen. Sie schiebt lieber anderen den schwarzen Peter zu. Wie etwa der Mutter des Geschädigten, da diese nie hätte erlauben dürfen, dass der Junge das Haustier alleine ausführt. Oder dem Handwerker, der nach dem angreifenden Hund getreten haben soll. Das gibt der 37-jährige Mann auch zu, er habe sich und das Kind eben nicht anders gegen das Tier zu verteidigen gewusst.

Laut der Beschuldigten hätte man den Vierbeiner allerdings gar nicht abwehren müssen, da das Anspringen ein Ausdruck der Unterwürfigkeit darstellt und keine Gefahr von ihm ausgehe. Dass die Betroffenen anders empfinden könnten, kam ihr offenbar nicht in den Sinn. Daher sah sie sich auch nicht gezwungen, ihren Hund während des Angriffs zurückzupfeifen, wie mehrere Zeugen sowie der Geschädigte selbst berichten.

Auflage für einen Maulkorb

Für Gallasch ist der Fall damit klar, die einschlägig Vorbestrafte und zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung Stehende muss hinter Gitter, hat sie doch aus ihren vorherigen Verfehlungen nichts gelernt. Erst im April dieses Jahres war sie zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem ihre Hunde auf dem Gelände des Emmy-Noether-Gymnasiums Schülerinnen gekratzt und gebissen hatten.

Danach durfte sie unter der Auflage, die Tiere anzuleinen und sie mit einem Maulkorb auszustatten, wieder auf freien Fuß.

Dieses Mal kommt sie nicht so glimpflich davon. Nachdem die Verhandlung eine Woche später fortgesetzt wird – die Beschuldigte hatte einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter gestellt –, fordert die Staatsanwaltschaft aufgrund der "erheblichen Rückfallgeschwindigkeit" vier Monate Freiheitsentzug. Gallasch, immer noch im Amt, da er nicht als voreingenommen eingestuft wurde, brummt ihr dagegen sogar ein halbes Jahr auf: "So geht es nicht mehr weiter", wettert er ob der Uneinsichtigkeit der Angeklagten, die bis zuletzt noch einen Freispruch gefordert hatte.