Stoff für Diskussionen

Kleinsendelbach: Doppelhaus in der Kirschenstraße verärgert den Gemeinderat

30.9.2021, 15:56 Uhr
In der Kirschenstraße soll ein Doppelhaus errichtet werden. Doch der Gemeinderat hat den Bauantrag erneut abgelehnt.

© Karl Heinz Wirth, NN In der Kirschenstraße soll ein Doppelhaus errichtet werden. Doch der Gemeinderat hat den Bauantrag erneut abgelehnt.

So führte der Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu Diskussionen. Der Antragsteller hatte für sein Anwesen eine Nutzungsänderung für eine Heilpraxis beantragt. Nach der Stellplatzverordnung ist für ein solches Vorhaben der Nachweis von acht Stellplätzen erforderlich. In einem Schreiben an die Gemeinde fragte er an, ob sechs Stellplätze nicht ausreichend seien, da das Betriebskonzept nur zwei Mitarbeiter vorsieht.

Dem widersprach das Gremium, da nach der Stellplatzverordnung für das Wohngebäude sowie für einen Teil als Umnutzung zur Heilpraxis acht Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Da das Vorhaben nicht verfahrensfrei realisiert werden könne, so Bürgermeisterin Gertrud Werner (UWK), sei eine Befreiung nicht möglich. Das Gremium lehnte den Antrag ab. Bei der Größe des Grundstücks (1400 Quadratmeter) sei es zumutbar, acht Stellplätze zu schaffen.

Gemeinderat und Nachbarn sauer auf Entscheid des Landratsamts

Erneut mussten sich die Räte mit dem Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses in der Kirschenstraße im Ortsteil Schellenberg befassen. Bereits im Januar hatte der Gemeinderat einstimmig das Bauvorhaben abgelehnt, da vom Bauherren kein Entwässerungsplan vorgelegt worden war. Auch wurde damals der Wunsch nach einem Nachweis über die Schadstoffbelastung des widerrechtlich eingebrachten Bauschutts geäußert sowie der Nachweis über die Versickerung des Oberflächenwassers. Außerdem war das Landratsamt gebeten worden, die ohne Genehmigung erfolgten Aufschüttungen baurechtlich zu überprüfen. Dieses Ergebnis lag nun vor: Bei der Vor-Ort-Besichtigung, so das Landratsamt, sei nicht mehr eindeutig nachvollziehbar gewesen, ob das ursprünglich vorhandene Gelände der Darstellung in den Plänen entspricht.

Nicht nur das Gremium, auch angrenzende Nachbarn zeigten sich darüber verwundert. Zwei volle Tage, so die Nachbarn, hätten Lastwagen von früh bis abends Material herangefahren und auf dem Grundstück verteilt. „Jetzt haben sie sogar unser Grundstück auf einer Breite von etwa 50 Zentimetern mit aufgeschottert", erzählt eine angrenzende Nachbarin. Eine andere klagt, dass ihre Garage und Zufahrt durch das abfließende Oberflächenwasser immer wieder überflutet würden und zwischenzeitlich erhebliche Schäden festgestellt worden seien.

Soll Verantwortung abgewälzt werden?

Das Landratsamt, so hieß es im Rat, billige unterschwellig die Auffüllung des Geländes, da in dem Schreiben deutlich darauf hingewiesen werde, dass die Auffüllung auf dem Baugrundstück nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens ist - weil das fertige Gelände aus den beantragten Planzeichnungen zu entnehmen ist.

Eventuell überschüssiges Material sei zu entfernen. Wenn das Doppelhaus fertiggestellt ist, gebe es kein überschüssiges Material, so die Feststellung im Gremium. Hier versuche das Landratsamt Forchheim, die Verantwortung auf die Grundstücksnachbarn und die Gemeinde abzuschieben. Die Räte lehnten das Vorhaben deshalb mehrheitlich ab.

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