Kommentar: Verbot der Steingärten in Erlangen zahlt sich aus
22.2.2020, 06:00 UhrEs ist eine Satzung. Kein Folterinstrument. Doch es ist durchaus verständlich, wenn sich dem Bürger die Nackenhaare sträuben, weil ihm "die da oben" wieder neue Vorschriften machen, die diesmal bis hinein in seinen Garten reichen und gleich noch die Hausfassade hinauf. Da ist man mit Regelungswut und Bürokratie schnell bei der Hand, sieht Zwang und Freiwilligkeit unversöhnlich gegenüber stehen.
"Gärten des Grauens": Stadt Erlangen beschließt Verbot
Kein Zweifel: Die Vorbehalte und Argumente der Satzungs-Kritiker sind nachvollziehbar, kommen aus der täglichen Praxis und sind beileibe kein blanker Unsinn. Greifen aber letztlich ein bisschen zu kurz. Denn es geht um mehr. Und sicherlich nicht darum, den Bürger zu gängeln und mit weiteren sinnfreien Regeln zu bevormunden. Es geht inzwischen um viel mehr.
Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Kommunen dringend, sich auf den Klimawandel, der längst spürbar ist, vorzubereiten. München und andere bayerischen Städte sind dabei, das Ihre zu tun – auch mit einer solchen Freiflächengestaltungssatzung. Die geht den einen mitunter zu weit, den anderen nicht weit genug.
Noch ist die Satzung graue Theorie. Muss noch in der Praxis zum Klima-Wohlsein aller sichtbar "erblühen". Dabei bürgerfreundlich ausgelegt werden. Nicht engstirnig-bürokratisch-zwanghaft. Schließlich soll sie nicht zum Folterinstrument werden. Das liefe der Sache doch gänzlich zuwider.
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