Konzertabsage in Erlangen sorgt für Streit

25.7.2020, 15:00 Uhr
Konzertabsage in Erlangen sorgt für Streit

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

Der Sommer ist in der Kultur die Zeit für Freiluftevents. Mit den derzeitigen Auflagen ist das noch wichtiger, für manche Veranstalter überlebensnotwendig geworden. Im Freien ist es einfacher, die hygienischen Maßregelungen einzuhalten und ein größeres Publikum kann kommen.

Das dachte sich auch Universitätsmusikdirektor Professor Konrad Klek und plante im menschlich und fachlich guten Austausch mit den Studierenden des Universitätsorchesters das sonst übliche große Orchesterab-schlusskonzert in der Kirche mit zwei Freiluft-Serenaden in kleinen kammermusikalischen Formaten zu ersetzen. Das "Open Air" schien eine gute, praktikable Lösung. Das Ganze hätte in dieser Woche im Schlossgarten vor der Orangerie — selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden Corona-Schutzmaßnahmen – stattfinden sollen. Klek hatte mit den Studenten die Publikums-Bestuhlung über die Stadt organisiert.

Veto gegen die Serenadentermine

Doch die Universitätsverwaltung, vertreten durch Kanzler Christian Zens, machte Klek und den jungen Musizierenden einen Strich durch die Rechnung, legte ein Veto gegen die geplanten Serenadentermine im Schlossgarten ein. Die Konzerte fielen aus.

Als Grund für die Verweigerung nennt Kanzler Zens, mit dem die EN sprachen, den Paragrafen 19 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dieser regelt die Hochschullehre. Darin heißt es, dass — bis auf wenige Ausnahmen (mit maximal 30 Personen) — an der Universität und ihrem Gelände keine Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen.

Der künstlerische Bereich, die Kul-tur, wird jedoch in Paragraf 21 geregelt. Demnach sind unter freiem Himmel Aufführungen bis maximal 400 Besuchern erlaubt. Für die Musiker gelten die Mindestabstände von 1,5 bzw. zwei Metern (für Blasinstrumente). "Dieser gilt für uns", so Klek. "Wir treten ja auch sonst als Kulturveranstalter auf, obwohl wir Universität sind".

Kanzler Zens beharrt auf §19

Zens beharrt jedoch auf der Gültig-keit von §19: "Wir sind nur Univer-sität, kein Kulturveranstalter, also gilt §19. Das ist die Kernaussage. Wir haben auch Anfragen aus unterschiedlichen Bereichen bis hin zu Absolventenfeiern auf dem Univer-sitätsgelände abgelehnt. §21 betrifft letztlich Veranstaltungen die außer-halb der universitären Schiene lau-fen. So ist die Systematik wie wir sie verstehen. Wir würden das auch logistisch garnicht hinbekommen."

"Juristen teilen die Meinung"

Klek hält entgegen: "Ich stelle die Frage: Was ist denn die Rechtsgrundlage meiner Tätigkeit hier? Wir unterrichten ja bereits seit Mai wieder im Einzelunterricht Gesang, Klavier und Orgel. Das sind natürlich keine Veranstaltungen mit Publikum. Die Bestimmungen für die Hochschulen laufen den allgemeinen Bestimmungen hinterher. Diese Ansicht teilen übrigens auch mehrere Juristen einhellig, mit denen ich mich ausgetauscht habe, so etwa Professor Safferling, Lehrstuhlinhaber der juristischen Fakultät. Für uns gilt Paragraf 21 und demnach sind die Aufführungen erlaubt."

Klek ist enttäuscht: "Die Universitätsleitung hat sich hier um keine Regelung etwa über das Kultusministerium bemüht." Die abschlägige Antwort auf diesen Vorschlag lautete: "Dem Wunsch kann nicht entsprochen werden."

Klek ärgert dieses kompromisslose Vorgehen: "Man spricht von Frei-heit in der Forschung und Lehre, der Kunst. Da sollten doch wenigstens Spielräume geschaffen werden! Dazu hat die Universitätsverwaltung offenbar keine Lust. Die Universitätsverwaltung zeigt sich hier restriktiv bis bequem. Es wird diskreditiert, nicht argumentiert", so Klek. "Nach jeder meiner fachlich fundierten juristischen Beratungen und Argumentationen für das Konzert kam das nächste Dekret".

Klek suchte daher einen anderen Weg: "Wir haben daraufhin einen Freundeskreis des Universitätsor-chesters gegründet. Die Studenten waren auch da höchst aktiv und engagiert. So hätte der ,Freundeskreis’ als Veranstalter auftreten können und die Universität wäre aus allem raus gewesen."

Abschlägig beschieden

Doch auch das wurde von der Uni-versitätsleitung abschlägig beschie-den: "Der Schlossgarten ist Universi-tätsgelände. Wenn Klek das auf dem Schlossplatz macht und das mit der Stadt abspricht, kann er das, aber nicht auf dem Universitätsgelände. Wir stehen in der Betreiberverantwortung. Auch Sektempfänge nach standesamtlichen Trauungen können wir nicht zulassen. Wir haben für den Schlossgarten viele Anfragen. Wo ziehen sie denn da die Grenze?".

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