Kreis Erlangen-Höchstadt: Wildvogel mit Geflügelpest infiziert

7.3.2021, 12:00 Uhr
Für das Federvieh im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt weiterhin die Stallpflicht.  

Für das Federvieh im Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt weiterhin die Stallpflicht.  

Die Geflügelpest wurde bei einem weiteren Wildvogel im Landkreis Erlangen-Höchstadt nachgewiesen. Somit gilt die Stallpflicht für Geflügel weiterhin.

Amtlich bestätigt ist ein erneuter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt. 

Zum Schutz vor weitererund von Haus- und Nutzgeflügel müssen die Schutzmaßnahmen beachtet werden. Betriebe sind verpflichtet, die Stallpflicht sowie die Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Nicht bekannt

Nicht absehbar ist, wann die Stallpflicht wieder aufgehoben wird. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt.

Kontakt zukrankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tote Wildvögel sollten nicht berührt werden. Verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden: 0 91 93/20 24 23, vet@erlangen-hoechstadt.de

nn

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