Marloffstein: Forderung der Bürgerinitiative ist "nicht ganz abwegig"

22.2.2021, 18:34 Uhr
Marloffstein: Forderung der Bürgerinitiative ist

© Archivfoto: Klaus-Dieter Schreiter

Die Beschwerde gegen die Stichfrage, die im Rahmen des Bürgerentscheids in Marloffstein im September vergangenen Jahres gestellt worden war, wurde vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt dahingehend beantwortet, dass es in der Gemeindeverordnung keine Rechtsgrundlage dafür gibt.

Konkret hatten die Initiatoren der Bürgerinitiative "Adlitz bewahren!", die gegen die Stichfrage vorgehen, den Antrag gestellt, den Abstimmungsleiter (üblicherweise ist das der Bürgermeister) zu bitten, das Ergebnis der Stichfrage zu revidieren und die Stichfrage als nichtig zu erklären.

Landratsamt nutzt Ermessungsspielraum

Dass Bürger einen solchen Antrag stellen können, dafür gebe es, so das Landratsamt, allerdings keine Rechtsgrundlage. In dem ihm zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum hat das Landratsamt allerdings entschieden, ein Verwaltungsverfahren gegen die Gemeinde Marloffstein einzuleiten.

Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens soll geklärt werden, ob die Stichfrage überhaupt notwendig gewesen ist. Das Verfahren selbst ist eine interne Angelegenheit. Die Bürgerinitiative wird nur über das Ergebnis informiert. Sollte die Stichfrage als ungültig eingeordnet werden, werde es vermutlich eine amtliche Bekanntmachung durch die Gemeinde geben.

Das Anfechten nur der Stichfrage gab es in Bayern noch nie

Dass Bürgerentscheide als Ganzes angefochten werden, sei in Bayern schon vorgekommen, heißt es aus dem Landratsamt. Nicht aber, dass nur die Stichfrage als im Nachhinein ungültig erklärt werden soll.

Worum geht es konkret? Die Gemeinde Marloffstein möchte das Baugebiet "Adlitz Südwest" vorwärtsbringen. Die Bürgerinitiative dagegen will verhindern, dass dieses Baugebiet an die Ortsdurchgangsstraße angebunden wird, da diese ungeeignet dafür sei. Der Bürgerentscheid vom September 2020 gab den Bürgern die Möglichkeit der Mitbestimmung.

Bürgerentscheid 1, Bürgerentscheid 2 und eine Stichfrage

Damals konnten Wähler ihr Kreuz entweder beim von der Bürgerinitiative formulierten Bürgerentscheid 1 setzen. Mit einem "Ja" hätten sie sich für die Einstellung der Bauplanungen ausgesprochen.

Der Bürgerentscheid 2, ein Ratsbegehren, stammte aus der Feder des Gemeinderats. Wer hier für "Ja" stimmte, war für die Fortsetzung des Projektes.

Außerdem enthielt der Stimmzettel damals eine Stichfrage für den Fall, dass das Ergebnis der beiden Entscheide uneinheitlich ist. Aus Sicht der Bürgerinitiative habe es die Stichfrage damals nicht gebraucht, weil die Fragen 1 und 2 unmissverständlich gewesen seien. Die Gemeinde sah das offenbar anders und hat deshalb die Stichfrage formuliert.

Das Ergebnis der Wahl vom September:

Von 1321 Wahlberechtigten waren 602 an die Wahlurne gegangen. Dem Bürgerentscheid 1 hatten 50,73 Prozent ihr "Ja" gegeben, dem Bürgerentscheid 2 58,98 Prozent. Bei der Stichfrage stimmten 47,17 Prozent für die Einstellung aller Planungen und 52,82 Prozent für die Fortsetzung. Die Gemeinde führt deshalb die bisherigen Planungen weiter.

Aus Sicht des Landratsamts sei die Forderung der Bürgerinitiative "nicht ganz abwegig". Das Verwaltungsverfahren soll dies nun genau klären. Das Ergebnis des Bürgerentscheids selbst hat eine Bindungswirkung von einem Jahr. Theoretisch müsste also bis Herbst eine Entscheidung her. Im Landratsamt rechnet man allerdings mit einem früheren Zeitpunkt, da der Gemeinderat nach Ablauf der Bindungsfrist nicht mehr an das Votum der Bürger gebunden wäre und neue Beschlüsse fassen könnte.

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